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Eier-Produktion

Gesetz gegen Kükentöten nimmt weitere Hürde

Der Gesetzesentwurf von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat von der Bundesregierung grünes Licht erhalten. Das Verbot, Küken zu töten und den Brutvorgang frühzeitig zu beenden, soll ab 2022 schrittweise kommen.

Ab Januar 2022 soll das Kükentöten deutschlandweit verboten werden. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft hat die Bundesregierung am Mittwoch auf den Weg gebracht. Damit der Entwurf rechtskräftig wird, muss ihm der Bundestag noch zustimmen.

Mit der Einführung des Gesetzes wird das Kükentöten-Verbot in das Tierschutzgesetz aufgenommen. Das Verbot soll auch für Zucht- und Vermehrungstiere gelten. „Die in der Legehennenproduktion übliche Praxis, dass männliche Küken kurz nach dem Schlüpfen getötet werden, weil ihre Aufzucht wirtschaftlich unrentabel ist, wird dadurch beendet“, heißt es in dem Entwurf.

Der Gesetzesentwurf sieht darüber hinaus vor, dass ab Januar 2024 auch der Eingriff an Hühnereiern und der Abbruch des Brutvorgangs ab dem siebten Bebrütungstag verboten wird, wenn er der Geschlechtsbestimmung im Ei dient und den Tod des Hühnerembryos verursacht. Die Bundesregierung will der Branche damit Zeit gegeben, sich an die neue Rechtslage anzupassen.

Die Bio-Anbauverbände Naturland, Biokreis, Bioland und Demeter arbeiten unterdessen daran, die Bruderhahnaufzucht als Alternative zum Kükentöten verpflichtend in ihren Richtlinien zu verankern. Zum Teil sollen die neuen Verbandsvorgaben bereits im Frühjahr 2021 in Kraft treten.

Jährlich werden in Deutschland etwa 45 Millionen männliche Küken nach dem Schlüpfen getötet, weil sie keine Eier legen und sich nicht als Masthühner eignen. (mis)

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