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EU-Plastik-Verordnung nimmt Hersteller in die Pflicht

Die Europäische Kommission hat neue Vorschriften vorgeschlagen, die Plastikmüll reduzieren sollen. Im Visier sind zehn Einwegprodukte aus Plastik, die laut Kommission am häufigsten an Europas Stränden gefunden werden.

Die Europäische Kommission hat neue Vorschriften vorgeschlagen, die Plastikmüll reduzieren sollen. Im Visier sind laut Pressemitteilung zehn Einwegprodukte aus Plastik, die der Kommission zufolge am häufigsten an Europas Stränden gefunden werden. Mit der Initiative wird das in der europäischen Kunststoffstrategie angekündigte Vorhaben umgesetzt, gegen Kunststoffabfälle durch legislative Maßnahmen vorzugehen. Von der vorgeschlagenen Richtlinie erhofft sich die Kommission ökologische und wirtschaftliche Vorteile, zum Beispiel:

  • Vermeidung der Emission von 3,4[nbsp]Mio.[nbsp]Tonnen CO2-Äquivalent bis 2030
  • Vermeidung von Umweltschäden, die sich bis 2030 auf 22[nbsp]Mrd.[nbsp]Euro belaufen würden
  • Einsparungen für die Verbraucher in Höhe von geschätzten 6,5[nbsp]Mrd.[nbsp]Euro

Verpflichtungen für Hersteller

Die Naturkost-Branche ist nicht stark betroffen. Vom Markt nehmen will die Kommission Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Kaffee-Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Plastik. Für sie gebe es gute umweltfreundliche Alternativen. Einweggetränkebehälter, die Kunststoff enthalten, werden nur dann zugelassen, wenn ihre Deckel und Verschlüsse an ihnen befestigt sind.

Hersteller werden zur Deckung der Kosten für die Abfallbewirtschaftung und die Säuberung der Umwelt sowie für Sensibilisierungsmaßnahmen herangezogen. Das gilt für folgende Kunststoffprodukte:

  • Behälter
  • Tüten
  • Folienverpackungen für Lebensmittel (z.[nbsp]B. für Chips und Süßigkeiten)
  • Getränkeflaschen und –becher
  • Tabakerzeugnisse mit Filtern (z.[nbsp]B. Zigarettenstummel)
  • Feuchttücher
  • Luftballons
  • leichte Kunststofftragetaschen

Auf Hygieneeinlagen, Feuchttücher und Luftballons muss in klarer, standardisierter Weise angegeben werden, wie sie zu entsorgen sind, welches die negativen Umweltauswirkungen des Produkts sind und dass das Produkt Kunststoff enthält.

Wettbewerbsvorteil für Unternehmen

Mit einheitlichen Vorschriften für den gesamten EU-Markt werde der Kommission zufolge „ein Sprungbrett für europäische Unternehmen geschaffen, das Größenvorteile und eine bessere Wettbewerbsfähigkeit auf dem boomenden Weltmarkt für nachhaltige Produkte mit sich bringt“. Durch die Einführung von Wiederverwendungssystemen (z.[nbsp]B. Pfandsystemen) könnten Unternehmen eine zuverlässige Belieferung mit hochwertigen Werkstoffen gewährleisten. In anderen Fällen könne der Anreiz, nach nachhaltigeren Lösungen zu suchen, den Unternehmen technologischen Vorsprung gegenüber globalen Wettbewerbern verleihen.

Die Vorschläge der Kommission werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Annahme vorgelegt. Die Kommission fordert die anderen Institutionen auf, dieses Dossier prioritär zu behandeln und den Europäern noch vor der Europawahl im Mai 2019 greifbare Ergebnisse zu präsentieren.

Kampagne am 5. Juni

Anlässlich des Weltumwelttags am 5.[nbsp]Juni wird die Kommission eine EU-weite Sensibilisierungskampagne starten, um das Bewusstsein der Verbraucher dafür zu schärfen, dass es auch auf ihre Entscheidungen und das Verhalten eines jeden ankommt, wenn es um die Bekämpfung der Umweltverschmutzung durch Plastik geht.

Weiterführende Links:

Fragen und Antworten: neue EU-Vorschriften für Einwegkunststoffprodukte

Informationsblatt

Vorschlag für eine Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt

Kommentare

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Anonym

Leider dauert eine Umsetzung des neuen Gesetzes viel zulange mit vielen Ausnahmen. Klare Herstellungsverbote zum Jahresanfang 2019 würden da etwas bewirken! Werner Krebs

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