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Beschwerde-Formular

Lieferanten können unlautere Handelspraktiken online melden

Zwar sind unfaire Geschäftspraktiken zwischen großen Käufern und kleineren Lieferanten inzwischen verboten. Wer dennoch betroffen ist, kann sich jetzt online an die zuständige Behörde wenden.

In Deutschland sind seit Juni unlautere Handelspraktiken (Englisch: Unfair Trading Practices oder „UTP“) zwischen großen gewerblichen und behördlichen Käufern von Agrar-, Fischerei- und Lebensmittelerzeugnissen und umsatzmäßig kleineren Lieferanten verboten. Wer als Lieferant von unfairen Geschäftspraktiken betroffen ist, oder wer von solchen Vorfällen weiß, kann sich über ein Online-Beschwerdeformular, per E-Mail oder telefonisch an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) wenden.

Dabei müssten Betroffene nicht befürchten, durch die Beschwerde ihre Lieferbeziehung zu gefährden, teilt das BLE mit. Denn die Behörde ist per Gesetz dazu ermächtigt worden, die Identität der Betroffenen und sonstige geheimhaltungsbedürftige Informationen zu schützen. Betroffene müssen dazu erklären, welche Informationen vertraulich behandelt werden sollen. Sollte die BLE die Untersuchung nicht abschließen können, ohne vertrauliche Informationen offenzulegen, kann der Beschwerdeführer entscheiden, ob er dem zustimmt und das Verfahren fortgeführt oder eingestellt wird.

Wer kann unlautere Handelspraktiken melden?

Das Verbot unlauterer Handelspraktiken schützt nach BLE-Angaben alle Lieferanten von Agrar-, Fischerei- und Lebensmittelerzeugnissen, die einen Jahresumsatz von höchstens 350 Millionen Euro haben. Erfasst sind sowohl Landwirte als auch Lieferanten der lebensmittelverarbeitenden Industrie.

Befristet zunächst bis zum 1. Mai 2025 schützt das Verbot zudem größere erzeugergetragene Unternehmen aus den Bereichen Milch, Fleisch, Obst, Gemüse und Gartenbau.

Aber auch Zusammenschlüsse, bei denen der Lieferant Mitglied ist und Organisationen, die ein berechtigtes Interesse daran haben, den Lieferanten zu vertreten, können sich melden. Dazu zählen beispielsweise Kreisbauernverbände und andere Erzeugerverbände auf Landes- oder Bundesebene.

Das Formular und weiterführende Informationen finden Sie unter www.ble.de/utp.

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