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Öko-Recht

Neues Ökolandbaugesetz kommt

Der Bundestag hat das Öko-Landbaugesetz überarbeitet und verabschiedet. Die Branche ist mit dem Ergebnis zufrieden.

Das deutsche Öko-Landbaugesetz (ÖLG) regelt Details und Zuständigkeiten, die das EU-Öko-Recht den Mitgliedsstaaten überlässt. Dazu zählt, wer Kontrollstellen zulässt und überwacht, wie Gastronomie und Einzelhandel zertifiziert werden und welche Strafen verhängt werden, wenn jemand das Öko-Recht missachtet. Mit der neuen EU-Öko-Verordnung, die Anfang 2022 in Kraft tritt, musste auch das ÖLG überarbeitet werden.

Mit dem Ergebnis, das der Bundestag am Freitag verabschiedete, ist der Bio-Dachverband BÖLW zufrieden. „Der Gesetzestext stärkt das bewährte, zweistufige Bio-Kontrollsystem und setzt einen wichtigen Impuls für mehr Bio in der Außer-Haus-Verpflegung“, sagte BÖLW-Geschäftsführer Peter Röhrig. Die Gesetzesnovelle sei gutes Signal für die Entwicklung von Bio in Deutschland.

Bundesrat hat nachgebessert

Soviel Zustimmung war nicht immer. Im November 2020 hatte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner den Entwurf für das überarbeitete ÖLG vorgelegt. Er enthalte wenig mehr als formale Änderungen und versäume es, den Rechtsrahmen weiter zu entwickeln und inhaltliche Defizite des bestehenden ÖLG aufzuarbeiten, kritisierte damals der BÖLW. Der Bundesrat griff diese Kritik auf und erarbeitete mehrere Änderungsvorschläge, die von Regierungsfraktionen als Antrag in die Bundestagsberatungen eingebracht und schließlich mit großen Mehrheit beschlossen wurden.

Mehr Bio in die Kantine

So ist nun das Verhältnis zwischen den privaten Öko-Kontrollstellen und den Öko-Kontrolbehörden der Bundesländer klarer geregelt. Die Zulassung und Überwachung der Kontrollstellen wird bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gebündelt.

Das Landwirtschaftsministerium wird ermächtigt, einen bundesweit einheitlichen Katalog von Maßnahmen festzulegen, die bei Verdachtsfällen und festgestellten Verstößen anzuwenden sind. Auch darf das Ministerium künftig in einer Verordnung die Zertifizierung von Kantinen und Gastronomie flexibel und praxisgerecht regeln. „Die direkte Übertragung der Vorgaben der EU-Öko-Verordnung auf die Außer-Haus-Verpflegung hat sich in der Vergangenheit als große Hürde bei der Gewinnung von Küchen für die Verwendung von Bio-Zutaten erwiesen“, schreiben die Regierungsfraktionen zur Begründung. Die Neuordnung soll also mehr Bio in die Kantinen bringen.

Weiterführende Links

BÖLW zum ÖLG im Bundestag

Stellungnahme des BÖLW zum Entwurf desÖkolandbaugesetzesund des Ökokennzeichengesetzes vom 23.11.2020

Deutscher Bundestag: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes und des Öko-Kennzeichengesetzes

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