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Kükentöten: Verbot kommt 2022

Mit einer Gesetzesänderung will Julia Klöckner das Kükentöten ab 2022 verbieten. Tierschützer sind damit nicht zufrieden.

Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat eine Änderung des Tierschutzgesetzes vorgelegt, mit der sie das Töten männlicher Küken von Legehuhnlinien verbieten will. Versprochen war das Gesetz schon für 2017. Ob es so auch beschlossen wird, muss sich noch zeigen.

Der vorgelegte Entwurf verbietet ab 1. Januar 2022 „männliche Küken der Gattung Haushuhn, die aus Zuchtlinien stammen, die auf die Legeleistung ausgerichtet sind, zu töten“. Zwei Jahre später werden dann auch Eingriffe an einem Hühnerei, die der Geschlechtsbestimmung dienen, ab dem siebten Bebrütungstag verboten. Das Ministerium begründet die Regelung damit, dass „Hühnerembryonen ab dem siebten Bebrütungstag Schmerz empfinden“.

Beim bisher gebräuchlichen Verfahren zur Geschlechtsbestimmung wird am neunten Tag ein Loch ins Ei gebohrt, etwas Flüssigkeit entnommen und das Loch wieder versiegelt. Mit Hilfe der Flüssigkeit wird dann das Geschlecht des Embryos bestimmt. Das Ministerium bezeichnet dieses Verfahren, nach dem etwa die Respeggt-Eier von Rewe selektiert werden, als „Brückentechnologie“. In der Begründung heißt es „Bis Ende 2023 sollen Verfahren praxisreif und einsetzbar sein, mit denen das Geschlecht eines Hühnerembryos bereits vor dem siebten Bebrütungstag bestimmt werden kann.“

Geflügelwirtschaft will mehr Zeit

Die Geflügelwirtschaft sieht diesen Teil des Gesetzentwurfes kritisch. „Aktuell gibt es kein einziges Verfahren der Geschlechtsbestimmung im Ei, das vor dem 7. Bruttag praxisreif wäre“, sagte Friedrich-Otto Ripke, Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft. Die Politik dürfe diese Fakten nicht außer Acht lassen.

Zudem sei bereits die Umsetzung des Tötungsverbotes bis Ende 2021 eine „immense Kraftanstrengung“. Klöckner feierte ihren Gesetzentwurf dennoch als Meilenstein. „Weltweit sind wir die Ersten, die diese Praxis gesetzlich beenden“, sagte die Ministerin.

Tierschützer stellen Systemfrage

Der Deutsche Tierschutzbund dagegen hielt Klöckner vor, sie habe „verzweifelt versucht, mit der Geflügel-Branche freiwillige Vereinbarungen für den Ausstieg aus dem Kükentöten zu erzielen“. Diese Taktik sei krachend gescheitert und habe viel Zeit verspielt.

Aus Sicht der Tierschützer sind die heutigen Legehennen „hochgezüchtete Eierlegemaschinen innerhalb eines kaputten Systems“. Klöckner versuche mit technischen Lösungen zur Geschlechterbestimmung der Systemfrage auszuweichen.

Konsequent wäre nur die Rückkehr zum Zweinutzungshuhn. „Hier haben Frau Klöckner und ihre Amtsvorgänger zu nachlässig gehandelt, zum Beispiel mit viel zu wenig Fördergeldern. Sonst wäre dieser Weg schon jetzt praxisreif“, sagte Tierschutzpräsident Thomas Schröder.

Haehnlein will klare Kennzeichnung

Viele Verbraucher würden die Früherkennung zwar gegenüber dem Kükenschreddern befürworten, dennoch stelle diese Technik für sie keine befriedengende Alternative dar, argumentiert Annalina Behrens, die bei der Erzeugergemeinschaft Fürstenhof deren Haehnlein-Konzept umgesetzt hat.

Sie plädiert deshalb für eine Kennzeichnung der Eier, „beispielsweise mittels zusätzlicher Kennzeichnung über den Code auf dem Ei, den wir heute schon haben.“ So wüsste der Verbraucher genau, ob er ein Ei aus Früherkennung oder aus Bruderhahnaufzucht kaufe.

Bisher werden rund 45 Millionen männliche Küken von Legehennenlinien jedes Jahr gleich nach dem Schlüpfen getötet. Klöckners Vorgänger Christian Schmidt hatte versprochen, ddas Kükentöten bis 2017 abzuschaffen. Das Bundesverwaltungsgericht entschied 2019, dass die umstrittene Praxis nur noch für eine Übergangszeit zulässig sein dürfe und zwang damit die Ministerin zum Handeln.

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