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Insektengift Flupyradifuron steht kurz vor Markteinführung

Dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) liegen Zulassungsanträge für das neue Insektengift Flupyradifuron vor. Bereits geringe Mengen wirken tödlich für Insekten wie Bienen und andere Bestäuber. Das meldet das Umweltinstitut München.

Dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) liegen Zulassungsanträge für das neue Insektengift Flupyradifuron vor. Bereits geringe Mengen wirken tödlich für Insekten wie Bienen und andere Bestäuber. Das meldet das Umweltinstitut München nach einem gewonnenen Rechtsstreit mit dem BVL.[nbsp]„Nach fast zwei Jahren haben wir endlich die geforderten Informationen bekommen. Wir wissen jetzt, dass in Deutschland tatsächlich Anträge für die Zulassung von Pestizidmischungen mit Flupyradifuron vorliegen. Außerdem haben wir erfahren, dass schon im August erste Insektengifte mit dem Wirkstoff auf den Markt kommen könnten“, so Christine Vogt, Referentin für Landwirtschaft beim Umweltinstitut.

Flupyradifuron gilt zusammen mit den Wirkstoffen Sulfoxaflor und Cyantraniliprol als möglicher Ersatz für die Wirkstoffe Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam. Diese Insektengifte aus der Gruppe der Neonicotinoide wurden Ende April 2018 EU-weit für den Einsatz im Freiland verboten, da sie besonders bienengefährlich sind. Die drei neuen Insektengifte haben jedoch eine ähnlich verheerende Wirkung. Der Wirkmechanismus von Flupyradifuron und Sulfoxaflor ist sogar identisch.[nbsp]Vogt: „Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner lässt sich gerne mit dem markigen Satz 'Was der Biene schadet, muss vom Markt' zitieren. Das nützt allerdings wenig, wenn für jeden verbotenen Wirkstoff ein Gift zugelassen wird, das bekanntermaßen ähnlich gefährlich ist. Die neuen Insektengifte dürfen in Deutschland nicht zugelassen werden.“

Behörde verweigerte Auskunft über Anträge für[nbsp]Flupyradifuron

Der erfolgreichen Klage des Umweltinstituts auf Auskunft über den Zulassungsstand neuer Insektengifte ging eine Anfrage an das BVL auf Grundlage des Umweltinformationsgesetzes voraus. Die Behörde verweigerte dem Umweltinstitut die Auskunft darüber, ob Zulassungsanträge für Pestizidmischungen mit den neuen Wirkstoffen vorliegen. Als Begründung führte das BVL an, dass schon allein die Information, ob überhaupt Zulassungsanträge vorliegen, ein Geschäftsgeheimnis der Herstellerkonzerne sei. Kleinere Anträge der Grünen und der Linken brachten im Vorfeld bereits ans Licht, dass dem BVL[nbsp]Zulassungsanträge für Pestizidmischungen mit den beiden anderen Wirkstoffen Sulfoxaflor und Cyantraniliprol vorliegen.

Lesen Sie auch:[nbsp]Eckpunktepapier zum Aktionsprogramm Insektenschutz beschlossen

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