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Gericht verbietet Werbeaussagen von Hipp

Weil die Aussagen zu einer Kindermilch von Hipp mehrdeutig und irreführend seien, hat das Landgericht München dem Babykosthersteller untersagt, weiter damit zu werben. Das Unternehmen hat dagegen Berufung eingelegt.

Das Landgericht München hat dem Babykosthersteller Hipp Werbeaussagen zum Bedarf von Vitamin D und Calzium bei Kleinkindern untersagt. Diese seien mehrdeutig und irreführend. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Hipp hat gegen die Entscheidung Berufung eingelegt.

Das Gericht verbot Hipp, für die Kindermilch Combiotik mit Aussagen zu werben wie „Darum benötigt ihr Kind 7 * mehr Vitamin D als ein Erwachsener“ oder „In der Zusammensetzung von Hipp Kindermilch Combiotik wird berücksichtigt, dass ein Kleinkind 3 * mehr Calcium und 7 * mehr Vitamin D als ein Erwachsener benötigt“. Auch darauf aufbauende Slogans wie „7 * mehr Vitamin D, starke Knochen bis zum Zeh“ verbot das Gericht.

Dabei bezweifelten der klagende Verbraucherzentrale Bundesverband und das Landgericht nicht den höheren Bedarf kleiner Kindern an diesen für den Knochenaufbau wesentlichen Nährstoffen. Die Richter reklamierten, dass die Faktoren 7 und 3 von den Verbrauchern als absolute Mengenangaben verstanden würden. Tatsächlich seien sie aber auf das Kilogramm Körpergewicht bezogen.

Diesen Zusammenhang erklärte Hipp im Kleingedruckten oder auf anzuklickenden Webseiten. „Diese Aufklärung ist aber nicht geeignet, die Irreführung und Mehrdeutigkeit“ zu beseitigen, die durch die plakativen Aussagen hervorgerufen würden, heißt es im Urteil. Das Gericht sah in dieser Irreführung einen Verstoß gegen die Health-Claim-Verordnung der EU.

Hipp habe den Eindruck erweckt, eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung liefere generell nicht die erforderlichen Mengen an Nährstoffen - weshalb die beworbene Kindermilch besonders wertvoll sei, erklärte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Dessen Rechtsreferentin Susanne Einsiedler sagte: „Eltern sollten nicht den Eindruck bekommen, dass bestimmte Produkte nötig sind, damit ihr Kind ausreichend versorgt wird. Kinder über einem Jahr brauchen in der Regel keine speziellen Lebensmittel.“

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