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Bio-Küken: Fürstenhof klagt gegen EU-Kommission

Die EU-Kommission erlaubt in der Bio-Legehennenhaltung weiterhin konventionelle Küken. Dagegen klagt die Erzeugergemeinschaft Fürstenhof.

Die EU-Kommission erlaubt in der Bio-Legehennenhaltung weiterhin konventionelle Küken. Dagegen klagt die Erzeugergemeinschaft Fürstenhof. Sie verfügt über eine eigene Bio-Brüterei und sieht den Verkauf ihrer Bio-Küken durch die großzügigen EU-Ausnahmen beeinträchtigt.

Mit der Verordnung 2018/1584 hatte die EU-Kommission im Oktober 2018 mehrere Ausnahmeregeln der EU-Öko-Verordnung verlängert. Darunter auch eine, die den Kauf nichtökologisch aufgezogener Junglegehennen weiter erlaubt - bis Ende 2020, und wenn keine ökologischen Jungtiere zur Verfügung stehen.

Die Erzeugergemeinschaft Fürstenhof mit ihren 23 Betrieben ist der größte deutsche Bio-Eiererzeuger, hält selbst zwei große Herden von Bio-Elterntieren und war Pächter einer Bio-Brüterei in Niedersachsen, in der diese Eier ausgebrütet wurden. Inzwischen hat Fürstenhof eine eigene Brüterei aufgebaut und vor wenigen Tagen eröffnet.

In mehreren deutschen Bundesländern haben die Behörden die Bio-Eiererzeuger schon 2016 dazu verpflichtet, nur Junghennen einzustallen, die schon als Bio-Küken von Bio-Eltern zur Welt kamen. Die Erzeuger in anderen EU- und Bundesländern, insbesondere in den Niederlanden, dürfen weiterhin auf konventionelle Küken zurückgreifen. Denn die dortigen Behörden blenden aus, dass Bio-Brütereien in Deutschland die niederländischen Erzeuger mit Bio-Küken versorgen könnten.

2,5 Millionen Euro Schadenersatz für Fürstenhof möglich

In der EU-Öko-Verordnung heißt es, dass die EU-Kommission Ausnahmen auf das erforderliche Mindestmaß beschränken müsse. Diesen gesetzlichen Auftrag sieht Rechtsanwalt Hanspeter Schmidt, der Fürstenhof vertritt, durch das Vorgehen der Kommission verletzt. Deshalb verlangt er knapp 2,5 Millionen Euro Schadenersatz für Fürstenhof.

In der Klageschrift macht der Anwalt deutlich, wie er sich das erforderliche Mindestmaß vorgestellt hätte: Die Ausnahme dürfe nur genutzt werden, „wenn keine Brüterei in einem Umkreis von bis zu 500 Kilometern um den Standort der Junglegehennenhaltung Ökoküken anbietet“. Das hätte niederländische Eiererzeuger dazu verpflichtet, auch deutsche Angebote in Betracht zu ziehen. Um nachzuweisen, dass es keine Bio-Küken gibt, müssten die Betriebe „die vergebliche Bestellung bei drei als Ökokükenlieferanten bekannten Brütereien“ vorlegen. Laut Klageschrift reichen bisher schon Belege von Brütereien aus, die gar keine Ökoküken anbieten.

Mit Interesse dürften nicht nur deutsche Bio-Brütereien dem Ausgang des Verfahrens erwarten. Die niederländische Brüterei Verbeek hat Ende Januar verkündet, dass sie nun eine eigene Bio-Elterntierherde halte und die ersten Bio-Küken geschlüpft seien.

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