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Neue Rechtsform

Bio Company wird Aktiengesellschaft mit drei Vorständen

Die Berliner Bio-Kette wandelt sich von einer GmbH in eine Aktiengesellschaft europäischen Rechts. Gründer Georg Kaiser wird dort künftig im Aufsichtsrat sitzen.

Das Berliner Bio-Unternehmen Bio Company wechselt zum 1. Juli seine Gesellschaftsform von der GmbH zur europäischen Societas Europaea (SE). Dabei handelt es sich um eine europäische Aktiengesellschaft ohne offen zirkulierende Aktien. Über die Änderung seien die Mitarbeiter bereits informiert worden, teilte Bio Company am Donnerstag mit.

In der neuen SE wechselt der Gründer und derzeit noch geschäftsführende Gesellschafter Georg Kaiser in den Aufsichtsrat. Unterstützt wird er dort künftig von Markus Lüthi, Präsident des Verwaltungsrates der Schweizer Bio Development AG.

Der künftige Vorstand wird gebildet von langjährigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Daniela Feldt wird dort die Bereiche Finanzen und Personal verantworten. Nicole Korset-Ristic ist für Verkauf sowie Expansion zuständig und Boris Frank leitet in der SE das Marketing, den Einkauf und die IT.

Warum eine SE?

Mit der Umwandlung in eine SE „wollen wir die Rechtsform der Zeit anpassen und stellen uns in den Kontext unserer Partner in Deutschland, Italien und der Schweiz sowie internationaler Lieferpartner“, teilte Kaiser mit. „Der Weg in die SE beinhaltet zudem eine kraftvolle Einbindung unserer Mitarbeitenden in einem sogenannten betrieblichen Beteiligungsverfahren.“

Die Gesellschaftsform SE gibt es seit Anfang der 2000er-Jahre und erfreut sich wachsender Beliebtheit. Sie ist in vielerlei Hinsicht vergleichbar mit einer klassischen Aktiengesellschaft, hat aber auch wesentliche Unterschiede. Während eine AG eine Zweiteilung in einen kontrollierenden Aufsichtsrat und einen geschäftsführenden Vorstand vorsieht, kann bei einer SE beides auch von einem Organ übernommen werden.

Laut der Wirtschaftskanzlei Rödl & Partner besteht bei einer SE außerdem die Möglichkeit, die Mitbestimmung der Mitarbeiter einzufrieren. „Das Gegenteil ist bei uns der Fall", teilte Kaiser gegenüber BioHandel mit. „Es ist bereits beschlossen, dass ein Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat kommt. Wer dies sein wird, legt das besondere Verhandlungsgremium der Arbeitnehmervertretung fest. Dies wird in den nächsten vier bis fünf Wochen der Fall sein“, so Kaiser.

Ein weiterer Grund für die SE ist der Vorteil, dass diese Gesellschaftsformen ihren Sitz einfacher in einen anderen EU-Mitgliedstaat verlegen können. Außerdem erleichtert es EU-weit die Fusion mit anderen Unternehmen, die Errichtungen von Holdings oder die Gründung von Tochtergesellschaften.

Anfang Februar wurde bekannt, dass die Basic AG zehn ihrer insgesamt 29 Märkte verkauft, von denen einige an die Bio Company gehen.

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