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Bienenschutz: Bayer-Neonikotinoide bleiben verboten

Im Rechtsstreit um bienenschädliche Insektizide hat der Europäische Gerichtshof eine Berufung des Bayer-Konzerns abgewiesen. Die Richter bestätigten das Verbot von bienenschädlichen Pestiziden.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in letzter Instanz eine Klage der Bayer AG zurückgewiesen. Der Konzern wollte das 2013 erlassene Verbot von drei extrem bienengiftigen Pestiziden kippen.

Die EU-Kommission hatte damals die Wirkstoffe Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam aufgrund ihrer bienenschädlichen Auswirkungen verboten. Dagegen hatte Bayer geklagt und war schon 2018 in erster Instanz gescheitert. Nun stellte der EuGH klar, dass die wissenschaftlichen Hinweise ausreichten, um im Sinne des Vorsorgeprinzips die Verwendung dieser Neonikotinoide zu verbieten.

Imker und Umweltverbände begrüßten die Entscheidung, wiesen aber auch darauf hin, dass es noch weitere gefährliche Neonikotinide auf dem Markt gebe. Auch würden einzelne Mitgliedstaaten mit Notfallzulassungen den Einsatz der verbotenen Pestizide weiter ermöglichen. (leo)

Weiterführende Links

Urteil des EuGH vom 6. Mai 2021

Bienenschützer*innen atmen auf: EuGH bestätigt Neonikotinoid-Verbot

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