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Arche Naturprodukte macht sich unverkäuflich

Bisher gehörte Arche Naturprodukte der Biogarten VerwaltungsGmbH des bundesweiten Großhändlers Biogarten. Zum 1. April wird der Spezialist für Japanküche und Backzutaten unabhängig.

Der Spezialist für Japanküche und Backzutaten wird zum 1. April 2019 unabhängig. Der langjährige Geschäftsführer Stefan Schmidt übernimmt den Betrieb – und sichert zusammen mit der Purpose-Stiftung die dauerhafte Unabhängigkeit.

Bisher gehörte Arche Naturprodukte der Biogarten VerwaltungsGmbH des bundesweiten Großhändlers Biogarten. Durch einen Buy-Out hat der bisherige Geschäftsführer Stefan Schmidt das Unternehmen übernommen und gleichzeitig die Purpose-Stiftung mit an Bord geholt.

Gewinne müssen reinvestiert werden

Schmidt hält die Mehrheit der Stimmrechte und hat damit die unternehmerische Kontrolle. Allerdings hat er sich verpflichtet, keine Gewinne aus dem Unternehmen zu ziehen, sondern sie zu reinvestieren oder für gesellschaftlich sinnvolle Zwecke zu spenden. Die Purpose-Stiftung hält Veto-Anteile und stellt damit sicher, dass das Unternehmen nicht verkauft werden kann. Verlässt Schmidt das Unternehmen, gehen die von ihm treuhänderisch gehaltenen Anteile an einen neuen Geschäftsführer über.

Verantwortungseigentum nennt sich dieses Modell, das unternehmerische Freiheit auf Zeit lässt und gleichzeitig die Unabhängigkeit des Unternehmens sichert. Um solche Modelle finanzieren zu können, hat Purpose zusammen mit der GLS-Bank die Beteiligungsgesellschaft Purpose Evergreen Capital ins Leben gerufen. Sie hat auch mitgeholfen, den Buy-Out von Arche zu finanzieren.

"Weg von der Profitmaximierung"

„Ich habe eigentlich mein ganzes Berufsleben dafür gearbeitet, zu einem Paradigmenwechsel in der Wirtschaft beizutragen: weg von der Profitmaximierung hin zu Sinnstiftung und Nachhaltigkeit“, begründet Stefan Schmidt den Schritt. „Weil das Unternehmen sich zukünftig selbst gehört, verhindern wir, dass anonyme Kapitalinvestoren, die keinerlei Bezug zum Unternehmensgeschehen haben, das Geschäft übernehmen.“

Armin Steuernagel, Geschäftsführer der Purpose-Stiftung, betont, dass „nur qualifizierte, befähigte und möglichst bereits länger im Unternehmen mitarbeitende Persönlichkeiten Verantwortungseigentümer werden können“. Dabei sei es egal, ob diese aus der Familie stammten oder von außen kämen. „Nicht Verwandschaft entscheidet, sondern Befähigung und Talent.“

Mehr über Verantwortungseigentum (PDF)

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