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Interview

„Kapitalbeteiligung als Anreiz nutzen“

Wer neues Personal sucht oder Mitarbeitende stärker an sich binden will, bekommt jetzt mehr steuerliche Unterstützung vom Staat. Gernot Meyer, Geschäftsführer der Gernot Meyer Unternehmensberatung, erläutert, wie daraus eine Win-Win-Situation zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten entsteht.

Herr Meyer, Ihr Unternehmen beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Genussrechten. Sie sorgen also dafür, dass sich Menschen finanziell an Bioläden beteiligen können. Welche Perspektiven hat dabei das Personal?

Gernot Meyer: Die Kapitalbeteiligung von Mitarbeitenden wird schon länger staatlich unterstützt. Im Juli 2021 hat der Gesetzgeber den Steuerfreibetrag für Einlagen beim Arbeitgeber von 360 auf 1.440 Euro pro Jahr heraufgesetzt, also vervierfacht. Dieses Angebot sollte die Branche nutzen.

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit Steuer- und Sozialversicherungsbefreiung gewährt werden?

Betriebe können ihren Mitarbeitenden eine Prämie bis zu 1.440 Euro pro Jahr steuerfrei und sozialversicherungsfrei (für Arbeitgeber und Arbeitnehmer) zukommen lassen, wenn diese sie wieder beim Arbeitgeber anlegen, z.B. als Genussrechte. Dabei ist keine langjährige Anlagedauer vorgeschrieben. Wenn der Arbeitgeber sich keine Prämie in dieser Höhe leisten kann oder will, lässt sich auch ein Teil dieser 1.440 Euro oder der ganze Betrag vom Arbeitslohn des Arbeitnehmers, z.B. des Weihnachtsgeldes, umwandeln in eine Anlage beim Arbeitgeber, dann bleibt dieser Betrag auch steuerfrei, jedoch nicht sozialversicherungsfrei.

Was hat der Bioladen davon?

Er kann damit sein Eigenkapital erhöhen. Wenn 20 Mitarbeitende teilnehmen und ihre Einlagen fünf Jahre im Unternehmen belassen, um Geld anzusparen, steht der Bioladen mit 144.000 Euro Kapitalerhöhung besser da. Und er spart noch die anteiligen Steuer- und Sozialversicherungsabgaben, die den Arbeitgebern obliegen.

Wie sieht der Vorteil für Beschäftigte aus? Haben Sie ein Beispiel?

Beschäftigte, die ihre steuer- und sozialversicherungsfrei erwirtschafteten 1.440 Euro anlegen, haben dadurch zum Beispiel nach fünf Jahren über 7.200 Euro plus Zinsen des Arbeitgebers auf der hohen Kante, die netto wieder ausgezahlt und nicht nachversteuert werden müssen. Lediglich auf den Zinsertrag sind Kapitalertragssteuern zu entrichten.

Müssen alle Beschäftigten mitmachen?

Der Unternehmer ist verpflichtet, ein solches Modell der Steuer- und Sozialversicherungsersparnis allen Beschäftigten anzubieten. Es können individuell auch geringere Beträge, zum Beispiel 500 Euro pro Jahr, mit gleichen Vorteilen angespart werden. Man kann das Angebot als Arbeitgeber auch an die Lohnhöhe oder Arbeitszeit koppeln. Der Beschäftigte entscheidet am Ende, ob er das Angebot annimmt.

Also können auch Teilzeit-Beschäftigte und 450-Euro-Kräfte in den Genuss dieses Modells kommen?

Grundsätzlich ja, aber dies kommt in der Praxis seltener vor.

Die richtigen Anreize schaffen: So gewinnen und halten Sie Mitarbeitende

Discounter wie Aldi und Lidl zahlen ihren Mitarbeitenden schon heute deutlich mehr, als es der gesetzliche Mindestlohn ab Oktober vorschreiben wird. Kann der Fachhandel da mithalten? Er kann zumindest eigene Akzente setzen, um sein Personal an sich zu binden.

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Das hört sich ziemlich kompliziert an, wenn man an die Buchhaltung von Bioläden denkt. Vor allem, wenn die Beschäftigten Beträge in unterschiedlicher Höhe und viele Jahre wiederholt ansparen wollen, dürfte es aufwendig werden.

Da hilft die Technik. Wir haben eine Software entwickelt, mit der sich die Verwaltung der Mitarbeiter-Kapitaleinlagen deutlich vereinfachen lässt.

Wie lange müssen die steuer- und sozialversicherungsfreien Einlagen im Unternehmen verbleiben, um nicht nachversteuert zu werden?

Mindestens zwei Jahre empfehlen wir. Eine genaue Regel gibt es (noch) nicht.

Und wie sieht es bei einer Insolvenz aus? Entfallen die Einlagen unter besonderen Gläubigerschutz? Zum Beispiel wenn jemand über diesen Weg für sein Alter anspart.

Es gibt Insolvenzversicherungen für diesen Fall, da es sich aber um eine Risikobeteiligung handelt, lässt sich dies nur begrenzt absichern. Jedoch hat der Mitarbeitende nach der Mindestlaufzeit (meist zwischen 2 und 7 Jahren, je nach Vereinbarung) die Möglichkeit, seine Einlage zu kündigen, auch wenn sie voll oder zum größten Teil vom Arbeitgeber finanziert wurde.

Im Normalfall scheint das aber eine Win-Win-Situation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu sein. Hilft das auch bei der Personalsuche?

Auf jeden Fall. Die Vorteile der Kapitalbeteiligung sind ein Anreiz, den es zu nutzen gilt. Die steuerfreie Tankbeihilfe von inzwischen 50 Euro und der Personalrabatt von 90 Euro im Monat sind längst nicht so attraktiv wie 120 Euro Spar- bzw. Kapitaleinlage monatlich, wenn man die 1.440 Euro Jahresbetrag durch zwölf teilt. Hier entscheidet der Arbeitnehmer selbst, wie er den Betrag verkonsumieren will.

Immer wichtiger wird es, gutes Personal zu halten. Haben die Beschäftigten denn auch ein Mitspracherecht in den Unternehmen durch ihre Kapitaleinlagen?

Das nicht, aber es bietet sich an, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter turnusmäßig über den Betrieb zu informieren und die Einlagen als Unterstützung durch das Personal zu thematisieren. Dann fühlen sich die Beschäftigten mit Sicherheit stärker an das Unternehmen gebunden.

Mehr Informationen zur Mitarbeiterbeteiligung

Webseite der Gernot Meyer Unternehmensberatung
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