Steuer & Recht
Bei 450-Euro-Kräften Urlaubsanspruch einkalkulieren
Teilzeitkräfte füllen Krankheits- und Urlaubslücken auf. Dabei vergessen viele, dass auch Mini-Jobber Anspruch auf gesetzlichen Urlaub haben. Wird dieser nicht genommen, kann es für teuer werden für den Arbeitgeber.
Prisca Wende