Der Verkauf von „Sonnen“-Brötchen kommt den Bioladen Kichererbse in Ludwigshafen teuer zu stehen. Was die Inhaber Astrid Reuter und Willi Faßbender und die kleine Zulieferbäckerei nicht wussten: Die Bio-Bäckerei Hofpfisterei hat den Markenschutz an der Marke „Sonne“ für Brot und Backwaren. Eine Abmahnung durch die Anwälte der Hofpfisterei erfolgte. Streitwert: 250.000 Euro – für 40 Brötchen, die zudem noch zum Sonderpreis verkauft wurden. Als Marke eingetragen sind außer Sonne, ÖKO-SONNE, SCHWARZE SONNE und UR SONNE.
„Wir haben einen Anwalt in Anspruch genommen, der jedoch lediglich erreicht hat, dass der Streitwert von 250.000.00 auf 150.000,00 herabgesetzt wurde“, berichtet Astrid Reuter. Eine Unterlassungserklärung sei ihrerseits abgegeben worden. Am Ende wurden 1.750 Euro plus Mehrwertsteuer für die außergerichtliche Einigung fällig. Hinzu kommen eigene Anwaltskosten in Höhe von rund 300 Euro.
Hofpfisterei nennt Gründe für Vorgehensweise
Die Hofpfisterei erläutert in einer Stellungnahme, warum sie die Markenschutz anwaltlich einfordert:
„Die Öko-Bäckerei Hofpfisterei hat seit über 40 Jahren den Markenschutz an der Marke „Sonne“ für Brot und Backwaren. Die Marke ist im Markenregister eingetragen, das unter www.dpma.de einsehbar ist. Zur unternehmerischen Sorgfalt gehört es, auch zu prüfen, dass man mit seinen Produkten die Marken anderer nicht verletzt.
Die „Sonne“ der Hofpfisterei ist bei den Kunden sehr beliebt und das erfolgreichste Bauernbrot. Sie beinhaltet auch das Versprechen für den Kunden, aus reinem Natursauerteig, ohne chemische und künstliche Zusatzstoffe, seit über 35 Jahren aus ökologischen Rohstoffen im Altdeutschen Steinbacköfen gebacken zu sein. Darauf verlassen sich die Kunden der Hofpfisterei.
Da die Sonne der Hofpfisterei so erfolgreich ist, versuchen andere Bäckereien immer wieder, diese nachzumachen und verkaufen sie widerrechtlich unter dem gleichen Namen.
Dagegen muss und wird die Hofpfisterei immer vorgehen, schon allein deswegen, um das ihren Kunden gegebene Produktversprechen nicht durch die potentielle Verwechslungsgefahr zu enttäuschen.
Der Markenschutz beinhaltet aber nicht nur ein Recht für den Markeninhaber, sondern verpflichtet ihn auch gleichzeitig, alles zu tun, um diesen Schutz aufrechtzuerhalten und gegen widerrechtliche Benutzung durch Dritte vorzugehen. Deshalb muss die Hofpfisterei gegen Bäckereien Schritte unternehmen, die Brot, Backwaren oder Backmischungen mit dem Namen „Sonne“ vertreiben. Darunter fallen auch Namen wie Sonnenbrot, Sonnenlaib etc. Dies gilt auch überregional.
In einem solchen Fall erhält der Markenrechtsverletzer von der Hofpfisterei zunächst eine schriftliche Unterlassung-/Verpflichtungserklärung, in der er sich verpflichtet, in Zukunft eine derartige Markenrechtsverletzung zu unterlassen.
Der Bioladen Kichererbse hat die seit über 40 Jahren eingetragene Marke „Sonne“ der Hofpfisterei verletzt, obwohl man unter www.dpma.de einsehen kann, welche Marken geschützt sind. Um den Markenschutz für die „Sonne“ auch in Zukunft erhalten zu können, musste die Hofpfisterei dagegen vorgehen und dem Markenrechtsverletzer eine schriftliche Unterlassung-/Verpflichtungserklärung zukommen lassen, in der er sich verpflichtet, in Zukunft eine derartige Markenrechtsverletzung zu unterlassen. Diese wurde auch vom Bioladen Kichererbse unterschrieben.
Zusätzlich zur Informationsmöglichkeit unter www.dpma.de hat die Hofpfisterei in Bio- und Bäckerverbänden über den bestehenden Markenschutz informiert.“
Kommentar
Man kann es auch übertreiben: Wie sollen 40 Brötchen eines kleinen Bioladens in Ludwigshafen der Hofpfisterei mit ihrem Verbreitungsgebiet in Bayern und Berlin Konkurrenz machen? Hier wird offenbar mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Von einem Öko-Betrieb hätte man erwarten können, die Sache auf sich beruhen zu lassen, auch wenn er aufgefordert ist, Markenrechtsverletzer dingfest zu machen. Die Kichererbse hat nicht versucht, die Backwaren der Hofpfisterei in großem Stil zu kopieren, um damit Profit zu machen. Ihre Kunden kennen die Hofpfisterei und deren Brot wahrscheinlich gar nicht.
Die Namenswahl war rein zufällig. Denn wie bei Wasserbrötchen oder Windbeuteln vermutet man hinter der Bezeichnung Sonnenbrötchen kein Markenrecht. Doch wer Geld sparen will, muss ins Markenregister schauen: Bei Kinderschokolade fängt der Unsinn bereits an. Horst Fiedler
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