Biohandel

Wissen. Was die Bio-Branche bewegt

Markt & Branche

Schulze und Klöckner streiten um Artenschutzauflage für Pestizide

Setzen Landwirte Pestizide ein, die die Artenvielfalt gefährden, sollen sie ab Anfang 2020 als Ausgleich dafür auf zehn Prozent ihrer Flächen gar nicht mehr spritzen. So zumindest will es Bundesumweltministerin Svenja Schulze.

Setzen Landwirte Pestizide ein, die die Artenvielfalt gefährden, sollen sie ab Anfang 2020 als Ausgleich dafür auf zehn Prozent ihrer Flächen gar nicht mehr spritzen. So will es Bundesumweltministerin Svenja Schulze.

Schulze untersteht das Umweltbundesamt (UBA), das diese Regelung als Artenschutzauflage für die künftige Zulassung von Pestiziden festgelegt hat. Zu den zehn Prozent Biodiversitätsflächen zählt das UBA Blühflächen, Brachen oder Getreideäcker mit geringer Saatdichte.

Zugelassen werden die Spritzgifte vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), für das Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner zuständig ist. Das BVL darf Pestizide nur im Einvernehmen mit dem UBA zulassen. „Ohne diese Anforderung gibt es keine Zustimmung des UBA und damit keine Zulassung“, erklärte das Umweltministerium.

Schulze: "So geht das nicht"

Doch Ende Februar ließ das BVL 18 neue Pestizide zu, darunter eines von Monsanto mit dem Wirkstoff Glyphosat. Ohne die genannte Auflage und deshalb befristet bis Ende 2019. Das UBA nannte dieses Vorgehen „rechtswidrig, Umweltministerin Svenja Schulze schimpfte im Deutschlandfunk: „So geht das nicht“.

Standpunkt des BVL

Das BVL hat seinen Standpunkt nun ausführlich dargelegt. „Die Forderungen des UBA zum Schutz des Naturhaushalts, etwa zur Einhaltung von Abständen zu angrenzenden Flächen und Gewässern, und/oder zum Einsatz von abdriftmindernder Technik wurden bei den Zulassungsentscheidungen zu den einzelnen Pflanzenschutzmitteln berücksichtigt“, schreibt das BVL. Die vom UBA ab 2020 geforderte Anwendungsbestimmung sei jedoch „rechtlich nicht umsetzbar“. Das Pflanzenschutzrecht erlaube nur Bestimmungen in einem „unmittelbaren Zusammenhang mit der Anwendung des Pflanzenschutzmittels auf einer konkreten Anwendungsfläche“.

Von der Anwendung losgelöste Pflichten, wie die Bereitstellung einer Ausgleichsfläche seien im Gesetz nicht vorgesehen. Aus Sicht des BVL stellt die UBA-Bestimmung einen „gravierenden Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum der Landwirte dar, da sie dadurch faktisch an der Nutzung eines Teils ihres Eigentums gehindert werden“. Ein solcher Eingriff wäre nur auf Basis einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage zulässig, die im Pflanzenschutzrecht nicht vorhanden ist, argumentiert das BVL. Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner ließ durchblicken, dass auch das SPD-geführte Justizministerium diese juristischen Bedenken teile.

Aktivisten vermuten Trick

Die Online-Aktivisten von Campact sehen hinter der befristeten Zulassung bis Ende 2019 einen Trick. Sie argumentieren, dass nach Ablauf der befristeten Zulassung Ende 2019 das BVL diese einfach verlängern könne. Denn bei technischen Verlängerungen müsse das UBA nicht mehr einbezogen werden. Knapp 400.000 Menschen haben Julia Klöckner via Campact inzwischen aufgefordert, keine Zulassungen zu verlängern.

Kommentare

Registrieren oder anmelden, um zu kommentieren.

Auch interessant: