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Rechtstreit mit Alnatura: dm muss zahlen

Die Drogeriemarktkette dm hat im Berufungsverfahren gegen ihren ehemaligen Geschäftspartner Alnatura vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verloren. Grund der Klage war die Kündigung eines Kooperationsvertrages seitens Alnatura.

Die Drogeriemarktkette dm hat im Berufungsverfahren gegen ihren ehemaligen Geschäftspartner Alnatura vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt verloren. Grund der Klage war die Kündigung eines Kooperationsvertrages seitens Alnatura. Das OLG entschied nun, dass dm das unrechtmäßig einbehaltene Geld zurückzahlen muss.

Kündigung des Kooperationsvertrags nach sukzessiver Auslistung bei dm

Seit Jahren dauert der Rechtsstreit zwischen den ehemaligen Vertriebspartnern Alnatura und dm bereits an. Auslöser des Streits war die Kündigung des langjährigen Kooperationsvertrages mit dm durch Alnatura. Der Vertrag beinhaltete eine Klausel, die der Drogeriemarktkette ein Mitspracherecht bei der Auswahl neuer Vertriebspartner für Alnatura gab.

Als dm nach langer Geschäftspartnerschaft mit dem Bio-Hersteller Alnatura eine eigene Bio-Marke namens dmBio einführte und sukzessive begann, Alnatura-Produkte auszulisten, kündigte der Darmstädter Hersteller den Vertrag auf und suchte sich andere Vertriebspartner wie Edeka und Müller.

Klage aufgrund Vertragskündigung und hoher Geldforderungen

Daraufhin verklagte dm Alnatura in erster Instanz vor dem Landgericht Darmstadt aufgrund der Kündigung des Kooperationsvertrages sowie einer Geldforderung, von der die Drogeriemarktkette rund zwei Millionen bereits früher einbehielt. Die finanzielle Forderung begründete dm mit dem Vorwurf, dass Alnatura seine Produktpreise unrechtmäßig erhöhte, da sie per Liste festgeschrieben statt kostenbasiert berechnet wurden.

Erneute Niederlage für dm

Das OLG in Frankfurt entschied nun zugunsten von Alnatura und bestätigte damit das Urteil aus der ersten Instanz: Die Kündigung des Kooperationsvertrages seitens Alnatura ist rechtens und wirksam, weiterhin muss die Drogeriemarktkette die unberechtigt einbehaltenen Beträge von rund 2 Millionen Euro an Alnatura zurückzahlen. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der Aussage, dass die Situation nach Einführung der dm-Eigenmarke und der resultierenden Auslistung zahlreicher Alnatura-Produkte für das Bio-Unternehmen unzumutbar gewesen sei. dm hat nun die Möglichkeit, vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe in Revision zu gehen.

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