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Unlautere Geschäftspraktiken

„Öko“ soll auf „schwarze Liste“ der EU kommen

Die EU-Kommission hat eine Reihe von Vorschlägen vorgestellt, mit denen das Klima geschont und Händler sowie Verbraucher gestärkt werden sollen. Uneindeutige Aussagen über die Umwelteigenschaften eines Produkts sollen demnach nicht mehr gestattet sein.

Auf dem Weg, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen, will die EU-Kommission die Rechte der Verbraucher weiter stärken. Die Behörde hat dazu Vorschläge erarbeitet, mit denen sichergestellt werden soll, „dass Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf von Produkten fundierte und umweltfreundliche Entscheidungen treffen können“, um so nachhaltiger konsumieren zu können, wie die Behörde Ende März mitteilte.

Die Kommission schlägt hierzu unter anderem vor, weitere Praktiken in die bestehende Liste verbotener unlauterer Geschäftspraktiken aufzunehmen. Auf die sogenannte „schwarze Liste“ sollen demnach künftig auch allgemeine, vage Aussagen über die Umwelteigenschaften eines Produkts stehen, die nicht nachweisbar sind. Als Beispiele nennt die Kommission hier allgemeine umweltbezogene Aussagen wie „umweltfreundlich“, „öko“ oder „grün“, die der Behörde zufolge „fälschlicherweise den Eindruck einer ausgezeichneten Umweltleistung erwecken“.

Ferner auf den Index stellen will die Kommission auch „Umweltaussagen über das gesamte Produkt, wenn diese tatsächlich nur Teile des Produkts betreffen“ sowie „die Kennzeichnung mit einem freiwilligen Nachhaltigkeitssiegel, das weder auf einem Prüfverfahren durch Dritte basiert noch von Behörden stammt“. Auch das Weglassen von Angaben über Eigenschaften, die die Lebensdauer eines Produkts gezielt einschränken, soll künftig in die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken aufgenommen werden.

Verbraucher trugen zu den Vorschlägen bei

Mit ihren Änderungsvorschlägen will die Kommission neben den Verbraucherrechten auch die Rechtssicherheit für Händler gewährleisten. Gleichzeitig möchte sie so dafür sorgen, dass Greenwashing und das verfrühte Ende der Lebensdauer von Produkten (Obsoleszenz) entgegenwirkt werden. Das Kalkül der Behörde: „Wenn sichergestellt wird, dass umweltbezogene Aussagen ehrlich sind, so können die Verbraucherinnen und Verbraucher Produkte wählen, die tatsächlich besser für die Umwelt sind als die anderer Wettbewerber. Dadurch werden der Wettbewerb um nachhaltigere Produkte gefördert und negative Auswirkungen auf die Umwelt verringert.“

Bei der Ausarbeitung ihrer Vorschläge hat die EU-Kommission eigenen Angaben zufolge, mehr als 12.000 Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen, Verbraucherexperten und nationale Behörden konsultiert. Ein Befund: „Das Prüfen der Verlässlichkeit von Umweltaussagen über Produkte stellt in den Augen der Verbraucherinnen und Verbraucher die größte Hürde beim ökologischen Wandel dar.“

Die Vorschläge werden nun im Rat und im Europäischen Parlament diskutiert. Sobald die Mitgliedstaaten diese annehmen und in nationales Recht umsetzen, haben Verbraucherinnen und Verbraucher bei Verstößen Anspruch auf Rechtsbehelfe, darunter mittels kollektiver Rechtsschutzverfahren im Rahmen der Richtlinie über Verbandsklagen. (mis)

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