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EU-Öko-Verordnung

Neues europäisches Bio-Recht – Was hat sich geändert?

Das neue europäische Bio-Recht ist seit rund zwei Wochen in Kraft. Alle Neuerungen auf einen Blick.

Seit dem 1. Januar muss die neue EU-Öko-Verordnung angewendet werden. Allein in Deutschland müssen sich über 50.000 Unternehmen sowie Kontrollstellen und Kontrollbehörden auf die neuen gesetzlichen Vorschriften einstellen. In Europa und weltweit sind es Millionen Bäuerinnen und Bauern sowie Akteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette, die direkt oder indirekt vom Gesetz-Update betroffen sind.

Das neue Bio-Recht soll für eine umweltfreundliche Landwirtschaft und schonende Lebensmittel-Herstellung sorgen. „[D]ie EU-Öko-Verordnung bleibt ihren bewährten Grundsätzen treu – und hat sich dort, wo es wichtig ist, weiterentwickelt“, teilt der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) mit. Der Verband hat die wichtigsten Neurungen zusammengefasst (siehe Infobox). Die Regeln des Bio-Rechts nach Themen geordnet gibt es auf der Webseite des BÖLW.

Neu im Bio-Recht

  • Geltungsbereich erweitert: Auch „landwirtschaftsnahe Produkte“ wie z.B. Bienenwachs oder Leder können jetzt in Öko-Qualität zertifiziert werden.
  • Verarbeitung: Nanostoffe sind in der Bio-Lebensmittelherstellung verboten. Die Regeln für den Einsatz von Aromen wurden verschärft: Sie müssen nun wenig verarbeitet und stärker ökologisch sein.
  • Bodengebundener Anbau gesichert: Bio-Pflanzen müssen im gewachsenen Boden wachsen, das gilt jetzt auch für Unterglas-Anbau.
  • Saatgutregeln stärken Prinzip „Bio von Anfang an“: Regeln für heterogenes und öko-gezüchtetes Material und eine Saatgutdatenbank sorgen für mehr Öko-Saatgut und setzen Anreize für die Öko-Züchtung.
  • Neue Regeln in der Tierhaltung: Viele neue Vorschriften gibt es für die Bio-Geflügelhaltung. Elterntier-, Bruderhahn- und Junghennen-Haltung sind erstmals europäisch geregelt. Gänzlich neu sind Vorgaben für Hirsche und Kaninchen.
  • Paradigmenwechsel beim Import: Galt bisher das Prinzip der Gleichwertigkeit, wird künftig Konformität herrschen – die Bio-Regeln müssen eins zu eins angewendet werden.
  • Kontrolle weiter streng: Die Bio-Kontrolle findet weiter mindestens einmal jährlich statt, wird aber risikoorientierter gestaltet.
  • Vorsorgemaßnahmen in allen Betrieben: Auch Landwirte, Händlerinnen und Importeure müssen nachweisen, dass sie gegen nicht erlaubte Stoffe vorsorgen.

Die Regeln für Bio werden seit dem Inkrafttreten der EU-Öko-Verordnung im Jahr 1992 stetig über Änderungsverordnungen an den aktuellen Stand von Praxis und Forschung angepasst. Auch mit dem neuen Recht bleibt Bio der strengste und umfassendste gesetzliche Lebensmittelstandard. Die Kontrolle bleibt in staatlicher Hand und überwacht die gesetzlich geschützte Bio-Kennzeichnung: das Bio-Siegel. (kam)

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