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Neue EU-Öko-Verordnung: Große Hühnerställe bleiben möglich

Die Detailregelungen der neuen EU-Öko-Verordnung im Bereich Geflügelhaltung werden ausführlicher und decken mehr Bereiche ab als bisher. Doch weiterhin bleiben Bio-Betriebe mit 30.000 und mehr Legehennen möglich.

Derzeit erarbeiten die EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten die in der neuen EU-Öko-Verordnung noch fehlenden Detailregelungen. Im letzten Treffen im Committee on Organic Production Ende September stellte die Kommission die bisherigen Ergebnisse der Diskussion über die Regeln für Geflügelhaltung vor. Die Präsentation liegt bio-markt.info vor.

30.000 Bio-Hennen in einem Stall weiter möglich

Klarer als bisher soll definiert werden, dass ein Stall aus mehreren Stall-Abteilen bestehen darf, in denen jeweils eine Herde untergebracht ist. Bei Legehennen soll es genügen, wenn die Abteilungen durch einen Sicht-und Flatterschutz abgetrennt sind, bei Masttieren müssen die Abteile komplett getrennt sein. Neu festgelegt werden soll, dass der Auslauf nur 150 Meter lang sein darf, das entspricht der Position der Bio-Verbände und würde automatisch auch die Zahl von Legehennen in einem Gebäude auf 12.000 beschränken. Allerdings heißt es in der Vorlage, dass auch 350 Meter erlaubt sein sollen, wenn genügend Schutz durch Unterstände, Büsche oder Bäume zur Verfügung steht. Bleibt dies so stehen, würde es in der Praxis bedeuten, dass die bisherige Haltung von 30.000 und mehr Bio-Hennen in einem Stallgebäude, umgeben von langen, schlauchförmigen Ausläufen, weiterhin möglich sein wird.

Maximal drei Etagen bei[nbsp]Volierenhaltung erlaubt

Darüber hinaus geht die Präsentation deutlich detaillierter auf einzelne Haltungsbedingungen ein und füllt damit Lücken der bisherigen Verordnung, die keine eigenen Regelungen für Jung- oder Elterntiere kannte. Für Jungtiere werden die Bestandsgrößen erhöht und die Auslaufflächen verringert, da sie ja weniger Platz brauchen als die Großen. So sollen künftig bei Junghennen bis 18 Wochen und bei jungen Masthühnern Herden von 10.000 Tieren möglich sein. Die Auslauffläche verringert sich auf ein bis zwei Quadratmeter je Tier. Auch der Platz auf den Sitzstangen wird der Größe angepasst.

Täglicher Auslauf soll Jungtieren so früh wie möglich gewährt werden, wenn es die körperliche Kondition der Tiere zulässt. Allerdings hält sich die Kommission für Elterntiere und Junghennen unter 18 Wochen ein Hintertürchen offen, indem sie auf andere EU-Vorgaben zum Schutz der menschlichen und tierischen Gesundheit verweist. In solchen Fällen sollten für diese Tiere Wintergärten als Auslauf zählen. Ansonsten sollen Wintergärten eine freiwillige Option bleiben und nicht vorgeschrieben werden. Ein Fortschritt ist es, dass die Kommission bei der Volierenhaltung die Zahl der Etagen auf drei (einschließlich Boden) begrenzen will; bisher waren vier möglich.

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Kommentare

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Anonym

Wer wenn nicht die deutschen Anbauverbände, hätte da Einspruch einlegen sollen und können und hätte "artgerechte Tierhaltung" beanspruchen können. Aber es war wichtiger, die gesamte Bio-Verordnung zu Fall zu bringen - um die Verbandsrichtlinien (auf die die EU-Verordnung angehoben werden sollte) nicht verbessern zu müssen. Also soll jetzt niemand Krokodilstränen weinen - die Anbauverbände wollen es so! Thomas Warnken

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