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Neue Anforderungen an Erdnussöl und Weizenproteine in Kosmetik

Die EU-Kommission hat die Kosmetikverordnung um Bestimmungen für Erdnussöl und hydrolisertes Weizenprotein ergänzt. Die Verordnung EU 2017/2228 legt fest, dass Erdnussöl, das in Kosmetik eingesetzt wird, maximal 0,5 ppm (parts per million) Erdnussproteine enthalten darf.

Die EU-Kommission hat die Kosmetikverordnung um Bestimmungen für Erdnussöl und hydrolisertes Weizenprotein ergänzt. Die Verordnung EU 2017/2228 legt fest, dass Erdnussöl, das in Kosmetik eingesetzt wird, maximal 0,5 ppm (parts per million) Erdnussproteine enthalten darf. Damit soll das Risiko minimiert werden, dass durch häufigen Kontakt mit erdnussölhaltiger Kosmetik eine Sensibilisierung gegenüber Erdnüssen ausgelöst werden könnte.

Hydrolisierte Weizenproteine sind eine häufige Zutat in Naturkosmetikshampoos. Dort verhindern sie, dass sich die Haare beim Kämmen elektrisch aufladen. Diesbezüglich gab es einzelne Berichte, dass die Weizeneiweiße Kontaktallergien verursacht hätten. Deshalb wurde auch hier der Gehalt an allergieauslösenden Eiweißen minimiert. Diskutiert wurde über die Begrenzungen bereits seit drei Jahren, sodass die Kosmetikbranche genug Zeit hatte, sich darauf vorzubereiten.

In der Naturkosmetik gehört Dr.Hauschka zu den Marken, die häufiger Erdnussöl verwenden. „Wir setzen ausschließlich gereinigtes, raffiniertes Erdnussöl ein, bei dem wir analytisch die Abwesenheit von Proteinspuren ausschließen“, erklärte das Unternehmen. „Hydrolysiertes Weizenprotein setzen wir ebenfalls in einer Qualität ein, die den neuen geforderten Kriterien bereits entspricht.“ Insofern führe diese Anpassung der Kosmetikverordnung zu keinen Veränderungen bei den Dr. Hauschka Produkten.

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