Biohandel

Wissen. Was die Bio-Branche bewegt

Staatsanwaltschaft ermittelt

Mutmaßlicher Bio-Betrug mit Geflügel betrifft auch den Fachhandel

Zwei süddeutsche Schlachtereien sollen konventionelles Geflügel zu Bio-Ware umdeklariert haben. Betroffen davon sind auch der Bio-Fachhandel und Anbauverbände. Die Unternehmen weisen die Vorwürfe zurück.

Update: Dieser Artikel wurde am 28.11.2022 mit folgendem Statement von Ecocert Deutschland ergänzt: „Vom Verfahren der Staatsanwaltschaft Landshut haben wir erstmals am 16.11.2022 erfahren.“ (Siehe hierzu auch den Kommentar unter dem Artikel.)

Die Vorwürfe, denen die Staatsanwaltschaft Landshut nachgeht, wirken schwer: Drei Männer und zwei Frauen sollen seit Anfang 2018 konventionelles Hähnchenfleisch und Hähnchen mit entsprechenden Gütesiegeln unter anderem als Bio- und Naturland-Ware deklariert, und so beim Weiterverkauf deutlich höhere Preise erzielt haben. „Weiter besteht der Verdacht, dass aufgetaute Hähnchen fälschlicherweise als Frischware etikettiert veräußert worden sein sollen“, teilte die Staatsanwaltschaft mit, die aufgrund einer Anzeige, die Mitte des Jahres 2022 anonym bei ihr einging, wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs und von Verstößen gegen das Lebensmittelrecht ermittelt.

Am 16. November haben zahlreiche Beamte deshalb die Geflügelschlachterei Gross GmbH im niederbayerischen Massing und deren Tochterunternehmen, die Oberschwäbische Geflügel GmbH (OSG) in Ertingen bei Biberach, durchsucht. Zeitgleich nahmen Ermittler 24 weitere Objekte von Geschäftspartnern der Schlachtereien unter die Lupe.

Laut Polizei-Meldung waren „150 Einsatzkräfte der Polizei, mehrere Vertreter der Staatsanwaltschaft Landshut, des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie Beamte der Steuerfahndung“ an den Hausdurchsuchungen beteiligt. Es seien eine Vielzahl an elektronischen Daten sowie zahlreiche schriftliche Beweismittel sichergestellt worden, die nun von der Ermittlungsgruppe „Gütesiegel“ bei der Kriminalpolizeiinspektion Passau ausgewertet würden.

Die beiden Schlachtereien wiesen in einer gemeinsamen Stellungnahme die Vorwürfe zurück. „Wir haben in unserer gesamten Firmengeschichte, weder in etwaigen Hygienefragen noch in Zertifizierungsfragen, uns je etwas zuschulden kommen oder vorzuwerfen lassen“. Stets habe man alle Kennzeichnungsvorgaben eingehalten.

Berichte von Mitarbeitenden

Während die meisten Medien nur diese Stellungnahme wiedergaben, hatte das regionale „Saulgauer Wochenblatt“ Mitarbeitende der OSG befragt. Eine berichtete über fehlende Arbeitskräfte: „Dort stehen nur zwei Mitarbeiter am Fließband und sollen 3.200 Hühnchen vom Fließband sammeln und in die Anlage sortieren. Das ist zu viel. Das ist nicht zu schaffen. Während die Leute da alles geben, fallen trotzdem hunderte Tiere vom Band“. Diese seien später dennoch verarbeitet und verkauft wurden.

„Weitere Mitarbeiter, die anonym bleiben wollen, erzählen von Anweisungen, die sie erhalten hätten. So sollten sie zum Beispiel Fleisch, dass teils mehrere Tage ungekühlt war, kräftig marinieren und dann verpacken. Aufgetautes Huhn soll als Frischware deklariert worden sein und aus normalen Hühnern wurde teureres Bio-Huhn“, schreibt das Wochenblatt. Die meist ausländischen Mitarbeiter hätten es nicht gewagt, sich zu widersetzen.

„Der vorsorgliche Verkaufsstopp unsererseits erfolgte unaufgefordert und umgehend. Aktuell warten wir auf eine offizielle Information von den zuständigen Behörden, ob sich der Verdacht bestätigt oder nicht.“

Robert Hasenhündl, Leiter der Qualitätssicherung bei Dennree

Da in der letzten OSG-Bilanz von 2019 Dennree, Pichler und Sunval als Abnehmer genannt waren, fragte BioHandel nach, ob noch Geschäftsbeziehungen bestünden. „Die Meldung zu dem Verdacht gegenüber dem genannten Geflügelschlachtbetrieb in Zusammenhang mit einem möglichen Etikettenschwindel bewegt uns bei Dennree sehr“, sagte Robert Hasenhündl, Leiter der Qualitätssicherung des Bio-Händlers.

„Mit dem Vorgängerunternehmen haben wir bereits rund 20 Jahre lang zusammengearbeitet. Von den Ermittlungen erfuhren wir in der vergangenen Woche durch die offizielle Polizeiinformation im Internet", sagte Hasenhündl. „Der vorsorgliche Verkaufsstopp unsererseits erfolgte unaufgefordert und umgehend. Aktuell warten wir auf eine offizielle Information von den zuständigen Behörden, ob sich der Verdacht bestätigt oder nicht.“ Pichler und Sunval antworteten nicht auf die BioHandel-Anfrage.

Die OSG: Unternehmen mit langer Bio-Geschichte

Die OSG firmierte bis 2018 unter dem Namen Stauss Geflügel GmbH, die seit 2006 konventionelles und Bio-Geflügel schlachtete. „Zurzeit betreiben 15 Bio-Landwirte, die Naturland- oder Bioland-zertifiziert sind, 20 Bestallungen für Stauß“, steht in einem Unternehmensportrait von 2017. Drei Ställe führte Stauss selbst. 2014 übernahm die Micarna SA die Schlachterei. Sie ist der Fleischverarbeiter des Schweizer Handelskonzerns Migros. Robert Stauss blieb noch bis 2018 in der Geschäftsführung, danach wurde die Firma in OSG umbenannt.

Im Portrait von 2017 heißt es, Stauss schlachte „jedes Jahr zwei Millionen Tiere und produziert zwei Millionen Kilo Fleisch. 750.000 Tiere haben Bio-Qualität, darunter befinden sich 500.000 Hähnchen“. Geliefert würden diese „an fast alle Bio-Großhändler in Deutschland“. Dem Vernehmen nach war die OSG bis jetzt einer der wichtigsten Geflügelschlachter für Verbandsware südlich der Donau und verarbeitete Tiere von Bioland, Demeter, Naturland und Biokreis.

In der letzten veröffentlichten Bilanz der OSG von 2019 ist ein Umsatz von 14,4 Millionen Euro angegeben und ein Jahresverlust von acht Millionen Euro. Es ist von überschüssiger Ware und umfangreichen Abwertungen des Tiefkühllagers die Rede. Ein Restrukturierungsprogramm sollte die Wende bringen.

Im Mai 2020 verkaufte die Micarna das überschuldete Unternehmen an die Geflügelschlachterei Gross. Sie ist ein konventionelles Familienunternehmen, das laut eigener Webseite Geflügel von regionalen Landwirten schlachtet und verarbeitet und dieses als besonders nachhaltig bewirbt. Gross war vom Prüfinstitut Lacon bio-zertifiziert, da es Lohnschlachtungen für Bio-Unternehmen durchführte.

Beide Schlachtereien sind Mitglied bei Biokreis

Auf der Webseite „oeko-kontrollstellen.de“ heißt es mit Datum 25.11.2022 bei der Gross GmbH: „Der Unternehmer verfügt derzeit nicht über die Bescheinigung gemäß Artikel 29 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007.“ Damit ist die EG-Öko-Basisverordnung gemeint. Die OSG wird von Ecocert biozertifiziert. Ecocerts Sprecherin Ines Hensler teilte mit, das Unternehmen verfüge über eine gültige Zertifizierung. Diese ist über oeko-kontrollstellen.de und bioc.info abrufbar.

„Wir haben umgehend ein Vermarktungsverbot ausgesprochen.“

Naturland-Sprecher Markus Fadl

Ecocert hat anscheinend nach Bekanntwerden der Hausdurchsuchungen Partner von OSG informiert. So wusste etwa der Bio-Anbauverband Biokreis Bescheid, bei dem beide Unternehmen Mitglied sind. Biokreis-Sprecherin Stephanie Lehmann teilte mit: „Wir haben Teile unserer Mitglieder am Freitag, 18.11., in einem Rundschreiben darüber informiert, dass der Biokreis e.V. aufgrund eines laufenden Ermittlungsverfahrens gegen die Geflügelschlachterei Groß GmbH und die Oberschwäbische Geflügel GmbH beiden Unternehmen bis auf weiteres die Berechtigung zur Verwendung des Biokreis-Markenzeichens entzogen hat. Eine Vermarktung von Ware als Biokreis-Ware durch die Unternehmen ist somit aktuell nicht möglich.“

Gegenüber dem „Landwirtschaftlichen Wochenblatt“ hatte Lehmann erwähnt, dass Anfang 2022 bekannt geworden sei, „dass in der Unternehmensgruppe Geflügelschlachterei Gross GmbH/Oberschwäbische Geflügel GmbH eine Charge EU-Bioware fälschlicherweise als Biokreis-Ware ausgelobt wurde. In diesem Zusammenhang habe der Biokreis eine Sanktion verhängt“, schrieb das Wochenblatt.

Naturland verhängt Vermarktungsverbot

Auch bei Naturland ging die Information, dass zwei Naturland-zertifizierte Unternehmen verdächtigt werden, erst nach den Hausdurchsuchungen ein. „Wir haben umgehend ein Vermarktungsverbot ausgesprochen“, sagte Naturland-Sprecher Markus Fadl. Viel mehr Konkretes habe der Verband bisher nicht von den Behörden erfahren. „Wir sind gespannt, was die Ermittlungsbehörden noch herausfinden“, so Fadl.

BioHandel hat bei der Staatsanwaltschaft Landshut nachgefragt, ob man dort nach Eingang der anonymen Anzeige Mitte des Jahres die für die OSG zuständige Ökokontrollstelle Ecocert und die zuständigen Ökokontrollbehörden in Bayern und Baden-Württemberg über den Verdacht einer Falschetikettierung informiert und in die Ermittlungen eingebunden habe. Die Staatsanwaltschaft teilte mit, dass sie in engem Austausch mit den Fachbehörden der Lebensmittelüberwachung stehe. „Die für Biozertifizierungen zuständigen Stellen, u.a. die von Ihnen erwähnte Ecocert Deutschland GmbH, wurden im Zuge der Ermittlungen informiert.“ Ecocert wiederum teilte mit: „Vom Verfahren der Staatsanwaltschaft Landshut haben wir erstmals am 16.11.2022 erfahren.“

Ware muss raus dem Regal

Auch wenn die OSG noch über ein Bio-Zertifikat verfügt, steht fest, dass Produkte des Unternehmens dem Betrugsverdacht unterliegen und daher die einschlägigen Vorgaben der EU-Öko-Verordnung greifen. Für Bio-Händler heißt das, dass Produkte der beiden Unternehmen derzeit nicht als Bio-Ware verkauft werden dürfen, sondern als Verdachtsware gesperrt werden müssen. Offensichtlich ist dies bei Produkten mit dem Logo der Firma OSG der Fall.

Es gilt aber auch für Bio-Produkte, die von der OSG für Dritte verarbeitet wurden. Erkennbar ist dies an der Betriebsnummer BW 07001 für die OSG und BY 20006 für die Schlachterei Gross. Nicht mehr erkennbar ist für Ladner die Herkunft, wenn die OSG Verarbeitungsfleisch an andere Unternehmen geliefert hat, das dort weiterverarbeitet wurde, etwa in Babynahrung. Hier sind die betroffenen Unternehmen in der Pflicht, ihre Abnehmer zu informieren.

Sind Informationen zu den Ermittlungen bereits in ihrem Laden angekommen? BioHandel freut sich über Rückmeldungen. Per Mail oder als Kommentar.

Was tun bei einem Verdacht auf Verstoß gegen die Bio-Verordnung?


Artikel 27 EU-Verordnung 2018/848 (EU-Öko-Verordnung):
Pflichten und Maßnahmen bei Verdacht auf einen Verstoß

Hat ein Unternehmer den Verdacht, dass ein Erzeugnis, das er produziert, aufbereitet, eingeführt oder von einem anderen Unternehmer erhalten hat, nicht diese Verordnung erfüllt, geht er vorbehaltlich Artikel 28 Absatz 2 folgendermaßen vor:
a) Er identifiziert und isoliert das betreffende Erzeugnis;
b) er überprüft, ob der Verdacht begründet ist;
c) er bringt das betreffende Erzeugnis nicht als ökologisches/biologisches Erzeugnis oder Umstellungserzeugnis in Verkehr und verwendet es nicht in der ökologischen/biologischen Produktion, bis der Verdacht ausgeräumt werden kann;

Mehr zu den Themen

Kommentare

Registrieren oder anmelden, um zu kommentieren.

Ines Hensler

In diesem Artikel wird der Eindruck erweckt, dass die Ecocert Deutschland GmbH schon länger von den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gewusst und zu spät darauf reagiert habe. Das ist nicht richtig: Vom Verfahren der Staatsanwaltschaft Landshut haben wir erstmals am 16.11.2022 erfahren.

Ecocert arbeitet eng mit den zuständigen Fachbehörden des Öko-Landbaus zusammen. Die Bio-Zertifizierung nach EU-Öko-Recht unterliegt einem strengen Zertifizierungsverfahren, das in den einzelnen Bundesländern teils unterschiedlich umgesetzt wird. Eine Vorläufige Sperre nach EU-Öko-Recht kann in Baden-Württemberg nicht die Kontrollstelle sondern nur die Kontrollbehörde verhängen. Ein Entzug des Bio-Zertifikats für die Oberschwäbische Geflügel GmbH ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht begründbar. Die Entscheidung der privaten Bio-Verbände erfolgt auf der Grundlage ihrer jeweiligen Richtlinien.

Beim angeführten Gesetzestext aus der EU-Öko-Verordnung 2018/848 sollte auch Absatz c) berücksichtigt werden: Die vorläufige Sperre ist immer nur für einzelne Partien auszusprechen, für die ein konkreter Verdacht besteht.

Weiterlesen mit BioHandel+

Melden Sie sich jetzt an und lesen Sie die ersten 30 Tage kostenfrei!

  • Ihre Vorteile: exklusive Berichte, aktuelles Marktwissen, gebündeltes Praxiswissen - täglich aktuell!
  • Besonders günstig als Kombi-Abo: ausführlich in PRINT und immer aktuell mit ONLINE Zugang
  • Neu: das BioHandel e-Paper inkl. Archivfunktion
30 Tage kostenlos testen
Sie sind bereits Abonnent von BioHandel+? Dann können Sie sich hier anmelden.

Auch interessant: