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Milch-Alternativen dürfen weiter so heißen

Die GAP-Verhandlungen liegen auf Eis. Doch die Hersteller veganer Lebensmittel können aufatmen – und weiterhin für ihre Produkte als Milchersatz werben. Das EU-Parlament hat den umstrittenen Änderungsantrag 171 vergangene Woche zurückgezogen.

Der 1. Juni ist der „Tag der Milch“. Gleichzeitig ist er Startschuss für die neu gegründete „Initiative Milch 2.0“, bestehend aus Molkereien, Deutschem Bauernverband, Deutschem Raiffeisenverband und dem Verband der Milchindustrie. Mit der Kampagne „Ohne Milch? Ohne Mich!“ will der Verbund „die Vorzüge von Milch und ihre Bedeutung für eine ausgewogene Ernährung (…) wieder stärker in das Bewusstsein der Verbraucher rücken“. Anlass ist laut der Initiative die große Nachfrage nach pflanzlichen Milchalternativen.

Das Timing hätte die Milchindustrie nicht besser planen können: Erst Ende vergangener Woche konnten die Hersteller pflanzlicher Milchalternativen einen wichtigen Erfolg feiern: Das EU-Parlament zog den umstrittenen Änderungsantrag 171 zurück, der für sie weitere Einschränkungen bei der Bewerbung ihrer Produkte bedeutet hätte.

Die Hersteller von pflanzlichen Produkten können damit weiter Bezüge zu Milchprodukten machen, also nach wie mit Begriffen wie „Milchersatzgetränk“ oder „milchige Konsistenz“ für ihre Getränke werben. Unabhängig davon bleiben Begriffe wie „Milch“, „Butter“, „Käse“ oder „Joghurt“ weiterhin gesetzlich geschützt und dürfen nur im Zusammenhang mit tierischen Produkten verwendet werden. Bezeichnungen wie „Sojajoghurt“ oder „Hafermilch“ sind weiterhin verboten. Im Oktober 2020 hatten die Abgeordneten des Europarlaments bereits gegen einen Vorschlag gestimmt, wonach Begriffe wie „Burger“, „Steak“, „Schnitzel“ oder „Wurst“ ausschließlich für Lebensmittel aus Fleisch zulässig sein sollte.

„Vor allem für die Hersteller bestehe nun Rechtssicherheit in der Kennzeichnung ihrer pflanzlichen Milch-, Joghurt-, Butter-, Käse- und Sahnealternativen“, kommentiert die Rechtsanwaltskanzlei Wild Beuger Solmecke die Entscheidung des EU-Parlaments. Zudem profitierten der Kanzlei zufolge auch die Verbraucher von der Entscheidung des EU-Parlaments, weil ihnen „der Zugang zu den pflanzlichen Produkten nicht mehr zwangsläufig durch die Schaffung unbekannter Fantasienamen unnötig erschwert“ werde. Wild Beuger Solmecke hat bereits die Hersteller Tofutown und Happy Cheeze in Rechtstreits bei der Produktkennzeichnung vertreten.

Abbruch der GAP-Verhandlungen

Im Vorfeld der Entscheidung hatten zahlreiche Unternehmen aus der Branche wie Oatly, Natumi oder Lima sowie vegane Verbände mobil gemacht gegen die Pläne. Eine Petition zur Ablehnung des Änderungsantrags hatten bis Ende vergangener Woche mehr als 450.000 Menschen unterzeichnet.

Änderungsantrag 171 war Teil der Verhandlungen von Europäischem Parlament, EU-Kommission und -Rat über eine Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die für die Landwirtschaft in der EU die Rahmenbedingungen vorgibt. Bei dem sogenannten „Trilog“ konnten sich die drei Organe, die am Gesetzgebungsprozess beteiligt sind, nicht auf strengere Umweltauflagen bei der Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in der Union einigen, weshalb die Verhandlungen am Freitag vergangener Woche abgebrochen wurden. Gegenwehr kam offenbar vor allem von den Mitgliedern des Rats, den Agrarministern der EU-Staaten.

„So, wie sich der Rat in den nächtlichen Verhandlungen aufführte, kann ich nur den Eindruck gewinnen, dass einige Länder auch nach zweieinhalb Jahren überhaupt keine Einigung wollen“, sagte Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament, nach dem Abbruch der Gespräche. „Einige von ihnen scheinen nach der Devise zu verfahren, weiter ihren Landwirten möglichst viel Geld zuschustern zu wollen, ohne dass sie irgendwelche nennenswerten Auflagen zu erfüllen hätten.“ Im Laufe des Junis wollen die drei EU-Organe die Gespräche wieder aufnehmen.

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