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Markenschutz für EU-Bio-Logo abgelaufen

Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hat das EU-Bio-Logo als Unternehmensmarke gelöscht. Klingt kurios, schließlich kennzeichnet es jedes Bio-Lebensmittel in der EU.

Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hat das EU-Bio-Logo als Unternehmensmarke gelöscht. Klingt kurios, schließlich kennzeichnet es jedes Bio-Lebensmittel in der EU. Das wird auch so bleiben, denn in der Entscheidung geht es um etwas anderes: den Schutz des Logos in der richtigen Kategorie und den Schutz außerhalb der EU.

EU sind mehrere Fehler unterlaufen

„Die Europäische Kommission hat es versäumt, das EU-Bio-Logo richtig zu schützen. Besonders in Drittstaaten, in die EU-Bio-Produkte mit dem EU-Bio-Logo geliefert werden, fehlt es an markenrechtlichem Schutz“, sagt Rechtsanwalt Hanspeter Schmidt. Dabei habe die Kommission 2016 selbst zusätzlich zur Unternehmensmarke die Kategorie der EU-Gewährleistungsmarke eingeführt, es dann aber versäumt, das EU-Bio-Logo darin zu schützen. In China und vielen anderen Drittstaaten, in denen EU-Bio-Produkte beliebt sind, fehle es an Schutz: Wenn dort jemand zu Unrecht Produkte mit dem EU-Bio-Logo vertreibt, habe die EU-Kommission keine rechtliche Handhabe, das zu verhindern.

Nachweis für die Benutzung des Logos fehlt

Um darauf hinzuweisen, wählte der Anwalt den Weg über das Markenrecht. 2012 hatte die Kommission beim EUIPO ihr Bio-Logo als Marke eintragen lassen. Die Regeln des Amtes besagen, dass jedermann die Löschung einer Marke beantragen kann, wenn diese fünf Jahre lang nicht benutzt wird. Schmidt tat das für einen Biobauern, der Babyfoodhersteller beliefert, die in alle Welt exportieren. 2012 war das EU-Bio-Logo als eine Unternehmensmarke eingetragen worden. Die Nutzung hätte so erfolgen müssen, dass sie auf die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Unternehmen hinweist. Das war nicht der Zweck des EU-Bio-Logo, das die Einhaltung des EU-Bio-Rechts durch jeden, der es verwendet, signalisiert. Deshalb entschied das Markenamt, dass die 2012 eingetragene Marke wegen Nichtbenutzung zu löschen ist.

„Die Europäische Kommission wird nun, hoffentlich auch von den Mitgliedstaaten dazu angehalten, im ersten Schritt einen ordnungsgemäßen Markenschutz für die Union selbst herbeiführen und im zweiten Schritt dann einen ordnungsgemäßen Schutz für all die wichtigen Zielmärkte außerhalb der Europäischen Union“, sagt Hanspeter Schmidt. Dann hätte sein Hallo-Wach-Vorstoß seinen Sinn erfüllt.

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