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Trotz Einigung

Lieferkettengesetz: Minister streiten schon wieder

Eigentlich hatten sich die Regierungsparteien auf ein Lieferkettengesetz geeinigt. Nun stellt das Wirtschaftsministerium den gefundenen Kompromiss erneut in Frage.

Vor einer Woche hatten die Minister Heil, Altmeier und Müller verkündet, dass sie sich auf einen gemeinsamen Entwurf für ein Lieferkettengesetz geeinigt hätten. Inzwischen beschwerte sich Wirtschaftsstaatssekretär Ulrich Nußbaum in einem Brief bei seinem Kollegen Björn Böhning im Arbeitsministerium: Der vom federführenden Arbeitsministerium vorgelegte Gesetzentwurf entspreche in zwei Punkten nicht den Abmachungen und der Einleitungstext sei nicht mit dem Wirtschaftsministerium abgestimmt worden.

Eine „Anpassung des Referentenentwurfs ist zwingend“, zitiert die Wirtschaftswoche aus Nußbaums Brief, der an zahlreiche Medien verteilt worden war. „Damit scheint eine rasche Verabschiedung des Lieferkettengesetzes erst einmal in weite Ferne zu rücken“ schreibt die Wirtschaftswoche und sieht die Atmosphäre zwischen den Ministerien auf der oberen Leitungsebene als zerrüttet an.

Unternehmen müssen für Menschenrechtsverletzungen nicht haften

Der Streit zwischen Wirtschafts- und Arbeitsministerium währt schon länger. Auf Druck von Menschenrechtsorganisationen verabschiedete die Bundesregierung 2016 einen Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP). Er setzte – um ein Lieferkettengesetz zu vermeiden – auf freiwillige Maßnahmen der Wirtschaft.

Als das vorgesehene Monitoring 2020 ergab, dass die Industrie die Empfehlungen kaum umgesetzt hatte, kündigten Arbeitsminister Hubertus Heil und Entwicklungsminister Gerd Müller im Sommer 2020 ein Lieferkettengesetz an. Während sich die beiden über die Inhalte einig waren, legte sich Wirtschaftsminister Peter Altmeier quer – und erreichte, dass im Kompromiss von letzter Woche ein wesentlicher Bestandteil aus dem Gesetzentwurf verschwand. Unternehmen müssen für Menschenrechtsverletzungen in ihrer Lieferkette nicht haften. Sie können bei Verstößen lediglich von den Behörden mit Bußgeldern belegt und von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.

Ein wirkungsvolleres Gesetz wäre möglich gewesen.

Johanna Kusch

Johanna Kusch, die das Bündnis Initiative Lieferkettengesetz koordiniert, bewertete den Kompromiss letzte Woche als einen überfälligen Schritt. „Ein wirkungsvolleres Gesetz wäre möglich gewesen. Doch offenbar sind der CDU ihre guten Beziehungen zu den Wirtschaftsverbänden wichtiger als der effektive Schutz von Menschenrechten und Umwelt“, sagte Kusch. Durch die fehlende zivilrechtliche Haftung werde Opfern von schweren Menschenrechtsverletzungen ein verbesserter Rechtsschutz vor deutschen Gerichten verwehrt.

Auch in der Wirtschaft gibt es Stimmen, denen das Gesetz zu lasch ist. In einem Beitrag in der konservativen Tageszeitung Welt bezeichnete der Präsident des Deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung, Marcel Fratzscher, den Gesetzentwurf als zahnlosen Tiger. „Ein moralisches Versagen, das der Wirtschaft schaden wird“, ist sein Kommentar überschrieben.

Das Lieferkettengesetz

Das Lieferkettengesetz soll Firmen verpflichten, Menschenrechte bei ihren Lieferanten im Ausland durchzusetzen. Es soll zunächst ab 2023 für Konzerne mit mehr als 3000 Mitarbeitern verbindlich gelten, ab 2024 dann auch für Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten. Ein Klagerecht Betroffener vor deutschen Gerichten sieht der Kompromiss nicht vor.

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