Bereits heute wollen einige Länder Verordnungen vorlegen, mit denen sie die Ausführung der Beschlüsse konkretisieren. Eine große Rolle spielt die Öffnung des übrigen Einzelhandels bis zu einer Größe von 800 Quadratmetern ab 4. Mai. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther kündigte bereits an, dass es in seinem Land die Möglichkeit geben werde, größere Geschäfte durch Sperrung einzelner Bereiche auf die geforderte Obergrenze zu verkleinern.
Abstandsregel bleibt
Grund für die Beschränkung beim übrigen Einzelhandel ist, zu große Menschenansammlung zu verhindern. Denn weiterhin muss ein Abstand zwischen Kunden von 1,5 Meter gehalten werden. Das könnte zu langen Schlangen vor Großflächen-Märkten führen. Autohäuser und Baumärkte sind von der Größenbeschränkung nicht betroffen. In Nordrhein-Westfalen sollen die Beschränkungen auch für Möbelhäuser gelockert werden.
Maskengebot beim Einkaufen
Bund und Länder empfehlen allen, die Einkaufen gehen oder mit dem ÖPNV unterwegs sind, Gesichtsmasken zu tragen. Eine Verpflichtung, medizinische Schutzmasken zu tragen gibt es nicht, weil nicht genügend zur Verfügung stehen. In der thüringischen Stadt Jena besteht bereits die Pflicht, Behelfsmasken in Läden und im ÖPNV zu tragen, Hanau (Hessen) will dem Beispiel am Montag folgen.
Kitas weiter geschlossen - Erweiterung der Notbetreuung
Entlastung bei der Kinderbetreuung wird es durch die Wiedereröffnung von Schulen für bestimmte Altersgruppen geben. Zunächst sollen Prüfungsjahrgänge wieder am Unterricht teilnehmen, danach auch Kinder ab der 4. Klasse der Grundschulen wie in Schleswig-Holstein. Für Kita-Kinder und jüngere Schulkinder soll die Notbetreuung ausgebaut werden. Genaue Regeln und Angebote werden noch ausgearbeitet.
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