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Abstimmung

Mehrheit für abgeschwächtes EU-Lieferkettengesetz

Eine Mehrheit der EU-Staaten hat sich vergangenen Freitag auf den Entwurf für ein abgeschwächtes EU-Lieferkettengesetz verständigt. Das Ergebnis der Abstimmung kam trotz der Enthaltung Deutschlands zustande. Anders als der ursprüngliche Entwurf sieht der jetzt angenommene Vorschlag weniger strenge Regelungen vor.

So soll das EU-Lieferkettengesetz erst für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten und einem jährlichen Umsatz von 450 Millionen Euro oder mehr gelten. Die ursprüngliche Schwelle lag bei 500 Beschäftigten und einem globalen Umsatz von über 150 Millionen Euro pro Jahr. Der Nachrichtenagentur DPA zufolge wurden zudem die sogenannten Risikosektoren gestrichen. Damit sind Wirtschaftszweige wie die Landwirtschaft und die Textilindustrie gemeint, in denen ein höheres Risiko für Menschenrechtsverletzungen besteht. Ursprünglich war geplant, dass Unternehmen aus solchen Bereichen schon ab 250 Beschäftigten und mehr als 40 Millionen Euro Nettoumsatz jährlich unter das Gesetz fallen.

Das EU-Parlament muss dem Gesetzesentwurf noch zustimmen. Eine Mehrheit gilt dort als wahrscheinlich. Dem Europaabgeordneten Axel Voss zufolge würde das Gesetz für etwa 5.000 Unternehmen in der ganzen EU gelten. (mis)

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