- Glycerin muss neuerdings aus Bio-Rohstoffen gewonnen werden
- E 551 bleibt erlaubt, aber nur als Rieselhilfe
- Neue EU-Öko-Verordnung: Große Hühnerställe bleiben möglich
- E 476, Natriumhydroxid und Kaliumpolyaspartat bleiben verboten
- Entscheidung zu E 965 verschoben
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Immer wieder beantragen einzelne Länder, weitere Zusatzstoffe in die EU-Öko-Verordnung (Anhang VIII) aufzunehmen und damit zu erlauben. Meist sind es interessierte Verarbeiter, die hinter solchen Vorstößen stecken. Bevor sich die EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten damit befassen, fragen sie EGTOP. Hinter dem Kürzel verbirgt sich die Expert Group for Technical Advice on Organic Production, das sind Branchen-Experten, die die EU-Kommission beraten. In ihrem aktuellen Bericht haben sie Stellung zu mehreren Zusatzstoff-Anträgen genommen.
Glycerin muss neuerdings aus Bio-Rohstoffen gewonnen werden
Einer davon betraf den Einsatz von Glycerin als Feuchthaltemittel für Kapselhüllen und Tabletten, die als Nahrungsergänzungsmittel angeboten werden. Dagegen – und auch gegen andere Nutzungen – hatten die EGTOP-Experten keine Einwände, schließlich ist Glycerin für Pflanzenextrakte und Aromen bereits als Trägerstoff zugelassen. Allerdings sollte das Glycerin künftig aus Bio-Rohstoffen gewonnen werden – was bisher nicht verlangt war.
E 551 bleibt erlaubt, aber nur als Rieselhilfe
Siliziumdioxid als Rieselhilfe (E 551) ist bisher schon erlaubt, allerdings nur für „Kräuter und Gewürze in getrockneter Pulverform, Aromen und Propolis“. Bei der Herstellung entstehen allerdings auch Teilchen in Nanogröße. Die europäische Lebensmittelbehörde EFSA sah in einer im März 2018 veröffentlichten Stellungnahme keine Hinweise auf eine Giftigkeit, bemängelte aber fehlende Daten über die genauen Teilchengrößen. Die EGTOP-Mitglieder kamen in ihrer Diskussion zu dem Schluss, dass es keinen Grund gebe, E 551 deshalb für Bio-Lebensmittel zu verbieten, zumal es nur für bestimmte Zwecke gebraucht werde. Sie lehnten es aber ab, die Nutzung für weitere Bereiche, etwa generell für Nahrungsergänzungsmittel, freizugeben.
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Neue EU-Öko-Verordnung: Große Hühnerställe bleiben möglich
Die Detailregelungen der neuen EU-Öko-Verordnung im Bereich Geflügelhaltung werden ausführlicher und decken mehr Bereiche ab als bisher. Doch weiterhin bleiben Bio-Betriebe mit 30.000 und mehr Legehennen möglich.
E 476, Natriumhydroxid und Kaliumpolyaspartat bleiben verboten
Ablehnend äußerten sich die EGTOP-Experten zum Zusatzstoff E 476 Polyglycerol Polyricinoleate. Den wollte Belgien gerne für bestimmte Gebäcksorten zugelassen haben, für die der Emulgator nach Ansicht eines Herstellers unverzichtbar sei. Die Experten hielten dagegen, dass es vergleichbare Gebäcksorten gebe, die mit dem zugelassenen Lecithin als Emulgator klar kämen. Sie führten auch die chemisch aufwändige Herstellung des Emulgators ins Feld und befürchteten, dass dessen Zulassung für eine Gebäcksorte Begehrlichkeiten wecken könnte. Denn in der konventionellen Verarbeitung wird E 476 für eine Vielzahl von Produkten eingesetzt.
Entscheidung zu E 965 verschoben
Abgelehnt wurden auch der Einsatz von Natriumhydroxid für die Entbitterung von Oliven sowie die Verwendung von Kaliumpolyaspartat, das verhindern soll, dass sich in Weinflaschen Weinstein bildet. Wegen unzureichender Informationen verschoben wurde eine Stellungnahme zu dem italienischen Vorstoß, Maltit und Maltitsirup (E 965) als kalorienarmen Zuckeraustauschstoff in Gebäck zuzulassen. Allerdings machten die Experten deutlich, dass sie kein generelles Bedürfnis für gesüßte, kalorienarme Bio-Lebensmittel sehen. Ein solches gebe es vielleicht bei speziellen Diäten im Rahmen von Fettleibigkeit, argumentierten sie.
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