Fleisch, das aus Schlachtungen ohne vorherige Betäubung stammt, darf nicht das europäische Bio-Logo tragen. Das hat heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.
Die Begründung des EuGH lautet: Bei der Schlachtung ohne Betäubung, die in der Europäischen Union ausnahmsweise erlaubt ist, um die Religionsfreiheit sicherzustellen, werde das Leiden der Tiere nicht so gering wie möglich gehalten – auch wenn dabei ein präziser Halsschnitt mit einem scharfen Messer angewendet werde, damit das Tier nicht so lange leiden muss. Wissenschaftliche Studien hätten gezeigt, dass nur die Betäubung das Tierwohl bei der Schlachtung am wenigsten beeinträchtigt.
Ecocert lehnte Antrag der Tierschützer zuerst ab
Geklagt hatte der französische Verband Œuvre d’assistance aux bêtes d’abattoirs (Hilfswerk für Schlachttiere, OABA), der verhindern wollte, dass als „halal“ gekennzeichnete Hacksteaks das EU-Bio-Siegel tragen dürfen.[nbsp]Die Zertifizierungsstelle Ecocert hatte den Antrag der Tierschützer implizit abgelehnt, das zuständige französische Verwaltungsgericht hatte den EuGH um Rat[nbsp]gebeten.
In der EU-Verordnung zum Bio-Siegel steht: „Ein Leiden der Tiere, einschließlich Verstümmelung, ist während der gesamten Lebensdauer der Tiere sowie bei der Schlachtung so gering wie möglich zu halten.“
Bio-Siegel soll Verbrauchern Sicherheit geben
Der EuGH erklärt nun, dass das Ziel der Bio-Kennzeichnung darin bestehe, „das Vertrauen der Verbraucher in als ökologisch/biologisch gekennzeichnete Erzeugnisse zu wahren und zu rechtfertigen“. Es sei wichtig, Verbrauchern die Sicherheit zu geben, dass Erzeugnisse mit EU-Bio-Logo auch wirklich unter Beachtung der höchsten Normen – u.a. im Tierschutz – erzeugt wurden.
Doch halal bedeutet nicht automatisch, dass Tiere betäubungslos geschlachtet wurden. Die Verbraucherzentrale schreibt auf ihrer Webseite: „Das Schächten (betäubungsloses rituelles Schlachten) von Tieren ist in Deutschland grundsätzlich verboten - eine Ausnahmegenehmigung wird nur unter strengen Auflagen erteilt. Halal-Schlachtungen erfolgen hier demnach fast ausschließlich mit Betäubung. Der Import von Fleisch geschächteter Tiere ist erlaubt - bezüglich der Schächtung gibt es keine EU-weit einheitliche Regelung. Fleisch geschächteter Tiere muss nicht entsprechend gekennzeichnet werden.“
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