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Fristverlängerung

Icada-Ware darf weiter im Bio-Fachhandel verkauft werden

Wegen Unklarheiten bei der Zertifizierungspraxis stand Naturkosmetik mit dem Icada-Label vor dem Ausschluss aus dem Naturkostfachhandel. Nun dürfen die Produkte dort vorerst weiterverkauft werden.

Der Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) und Naturkost-Süd (NK-Süd) haben dem Naturkosmetikzertifizierer Icada eine Fristverlängerung eingeräumt, um Mängel im Bereich des Prüf- und Zertifizierungsprozesses zu beseitigen. Eine entsprechende Nachbesserung sei nötig, um weiterhin das gemeinsame Qualitätsverständnis aller in der Sortimentsrechtlinie (SRL) von BNN und NK-Süd anerkannten Bio- und Naturkosmetikstandards aufrecht erhalten zu können, teilte der BNN mit. BNN und NK-Süd stehen seit Mai 2021 dazu im Austausch mit Icada.

Da dem gemeinsamen Lenkungsgremium von BNN und NK Süd seinerzeit nicht klar war, ob Icada der Aufforderung nachkommen würde, bereiteten sie die Naturkostfachhändler auf eine Übergangs- und Abverkaufsfrist für Icada-zertifizierte Produkte bis zum 31.12.2022 vor. Diese Frist wurde nun um ein halbes Jahr bis zum 30. Juni 2023 verlängert, weil Icada inzwischen reagiert hat.

Die vom „BNN zusammengestellten Anpassungswünsche wurden von Icada im August durch eine 1:1-Anpassung des Icada-Kosmetik-Standards an die BNN-SRL erfüllt, um auch zukünftig fortlaufende BNN-Akkreditierung und Einkaufssicherheit für Icada-gelabelte Kosmetik sicherzustellen“, teilte Icada vergangene Woche mit. Es gebe „noch einige kleinere Anpassungswünsche“, die umgehend umgesetzt würden, weshalb der Verband „berechtigte Hoffnung“ habe, auch danach für die Zukunft in den BNN-SRL akkreditiert zu bleiben.

Der BNN äußerte sich ein wenig verhaltener: „Die Bemühungen beider Seiten deuten darauf hin, dass es gelingen kann, eine konstruktive Lösung zu finden“, so der Verband. Weil dieser Prozess mehr Zeit benötige, habe das Lenkungsgremium mit der Fristverlängerung für Planungssicherheit bei allen Beteiligten sorgen wollen.

BioHandel hatte bereits im September des vergangenen Jahres über einen möglichen Ausschluss von Icada-Ware aus dem Naturkostfachhandel berichtet. Der Kosmetikverband hatte auf einem Kongress im Oktober 2020 für eine „,Icada-Zertifizierung ohne Kosten‘ auf Grundlage von Eigenbestätigungen der Hersteller“ geworben. Für eine Zertifizierung etwa mit dem Icada-Premiumlabel „Bio- und Naturkosmetik“ mussten die Hersteller seinerzeit ihre Produkte nur einmal überprüfen lassen. „Denn wir vertrauen den Firmen, die sich einmal haben zertifizieren lassen“, sagte Icada-Geschäftsführer Reinhold Brunke in einer Video-Präsentation des Verbands. BNN und NK-Süd sahen sich zum Nachhaken veranlasst und forderten Icada auf, bei der Zertifizierungspraxis im Sinne der SRL nachzubessern.

Icada hatte in der Vergangenheit wiederholt angekündigt, unter dem Namen ANN eigene Sortimentsrichtlinien zu entwickeln. Auf BioHandel-Anfrage zum aktuellen Stand teilte Icada vergangene Woche mit, dass es sich bei ANN „lediglich um die Icada-Arbeitsgruppe ,Naturwaren-Handel‘ handelt. Es ist von Icada nicht geplant, über die Arbeitsgruppe hinaus im Handel tätig zu werden.“

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