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Vorwurf der Irreführung

Foodwatch verklagt Aldi wegen Kükentöten-Kampagne

Die Verbraucherschützer werfen dem Discounter irreführende Werbeversprechen vor und fordern einen Stopp der Kampagne. Ähnliche Vorwürfe machte Foodwatch auch Lidl – offenbar mit Erfolg.

Foodwatch hat das Handelsunternehmen Aldi wegen irreführender Werbeversprechen zum Kükentöten verklagt. Die Verbraucherorganisation kritisiert unter anderem, dass der Discounter „auf seinen Internetseiten damit werbe, ,als erster Lebensmittelhändler‘ das Kükentöten zu ,beenden‘“. Foodwatch sieht in der Werbung eine Täuschung der Konsumenten, weil sich das Unternehmen mit dem Versprechen lediglich auf sein Schaleneier-Angebot beziehe – nicht aber auf Eier, die für verarbeitete Produkte wie Nudeln oder Fertiggerichte verwendet würden, teilte Foodwatch mit.

Aldi bestätigte gegenüber BioHandel die Klage, wollte sich aber nicht näher dazu äußern. Auch nicht dazu, ob man an der Werbung weiter festhalte. Foodwatch hatte Aldi im September wegen der Werbung bereits eine Abmahnung zugestellt. Auch dessen Konkurrenten Lidl mahnten die Verbraucherschützer wegen einer ähnlichen Werbung mit der gleichen Begründung ab, worauf das Unternehmen Foodwatch zufolge bekanntgab, die Werbung nicht mehr zu verwenden.

Im Zusammenhang mit Aldi kritisierte Foodwatch zudem, dass der Lebensmittelhändler mit seiner Werbung suggeriere, das Kükentöten bereits abgeschafft zu haben. Aldi Nord und Süd hatten angekündigt, bis spätestens 2022 das gesamte Hühnereier-Sortiment umzustellen. Um ihr Vorhaben umzusetzen, nutzen sie unter anderem ein genanalytisches Verfahren zur In-Ovo-Selektion, mit dem das Geschlecht eines Kükens im Ei bestimmt werden kann. Ab 2021 will der Discounter schrittweise alle Bio-Eier aus der Bruderhahnaufzucht beziehen.

Foodwatch kritisiert auch Bruderhahnaufzucht

Die Bundesregierung möchte das Töten männlicher Küken von Legehuhnlinien ab dem 1. Januar 2022 verbieten. Zwei Jahre später sollen dann auch Eingriffe an einem Hühnerei, die der Geschlechtsbestimmung dienen, ab dem siebten Bebrütungstag verboten werden. Das federführende Landwirtschaftsministerium begründet die Regelung damit, dass „Hühnerembryonen ab dem siebten Bebrütungstag Schmerz empfinden“.

Die Bio-Anbauverbände Biokreis, Bioland, Demeter und Naturland lehnen eine In-Ovo-Selektion ab. Sie arbeiten aktuell daran, die Bruderhahnaufzucht verpflichtend in ihren Richtlinien zu verankern.

Auch dieser Strategie steht Foodwatch kritisch gegenüber. Diese Art der Aufzucht „lohne sich wirtschaftlich nicht, weil die Hähne der auf extreme Legeleistung gezüchteten Rassen kaum Fleisch ansetzten und sehr viel Futter benötigten“, teilte Foodwatch mit. Die Verbraucherorganisation fordert stattdessen den Umstieg auf sogenannte Zweinutzungshühner, die sich sowohl für die Eier- als auch zur Fleischproduktion eignen.

In Deutschland werden jährlich rund 45 Millionen männliche Küken in der Legehennenzucht getötet, weil sie weder Eier legen, noch genügend Fleisch ansetzen, um sie erst zu mästen und dann zu schlachten. Seit Jahren wird über ein Verbot dieser Praxis diskutiert. Foodwatch zufolge stecke rund jedes zweite in Deutschland konsumierte Ei in verarbeiteten Lebensmitteln. (mis)

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