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Neue Corona-Maßnahmen

Medizinische Masken künftig Pflicht in Geschäften

Bund und Länder haben sich auf eine Verlängerung und eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen verständigt. Auch der Naturkosthandel ist von den neuen Regeln betroffen.

Der ursprünglich bis 31. Januar befristete Lockdown in Deutschland wird bis zum 14. Februar verlängert. Darauf haben sich Bund und Länder am Dienstagabend geeinigt. Außerdem gelten verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie.

Bei einer auf die Beratungen folgenden Pressekonferenz sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel, die derzeit sinkenden Zahlen der Neuinfektionen „sind für uns alle Anlass zur Hoffnung, sie machen uns Mut“. Es spreche alles dafür, dass die harten Einschnitte der vergangenen Wochen sich auszahlten. Da jedoch eine nachgewiesene Mutation des Virus die Bemühungen zur Eindämmung der Pandemie bedrohe, wollen Bund und Länder dieser Gefahr jetzt vorbeugen.

Bund und Länder wiesen darauf hin, dass die britischen Gesundheitsbehörden und die überwiegende Zahl der Forscher sehr alarmiert seien, „weil epidemiologische Erkenntnisse darauf hindeuteten, dass die dort aufgetretene Mutation B1.1.7 deutlich infektiöser ist, als das uns bisher bekannte Virus“, heißt es im Beschluss. Man sei sich daher einig, dass in Deutschland jetzt zwingend ein vorsorgendes Handeln erforderlich sei, sagte die Kanzlerin.

Kontaktbeschränkung

Private Zusammenkünfte sind weiterhin nur im eigenen Haushalt und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Die Zahl der Kontakt-Haushalte sollte zudem „möglichst konstant und möglichst klein gehalten“ werden. Generell sind Kontakte unverändert auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken.

Medizinische Masken

Neben verlängerten Beschränkungen gilt künftig auch eine verschärfte Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften. Erlaubt werden dort nur noch medizinische Masken, auch OP-Masken genannt. Alternativ können auch virenfilternde Halbmasken getragen werden, darunter fallen unter anderem FFP2- und KN95-Masken. Sogenannte Alltagsmasken aus Stoff oder Masken mit anderen Schutzstandards sind beim Einkaufen sowie in Bussen und Bahnen nicht mehr zulässig.

Bayern hatte bereits in der vergangenen Woche eine entsprechende Pflicht beschlossen. Seit Montag ist sie in Kraft. Generell empfehlen Bund und Länder das Tragen medizinischer Masken auch bei engeren oder längeren Kontakten zu anderen Personen, insbesondere in geschlossenen Räumen.

Im Vergleich zu OP-Masken filtern Masken des Typs KN95, FFP2 oder FFP3 nicht nur Tröpfchen, sondern aufgrund ihrer Engmaschigkeit auch die kleineren Aerosole. Ob die Masken nach EU-Normen zertifiziert sind, lässt sich am CE-Zeichen und der vierstelligen Prüfnummer erkennen. FFP2-Masken sind Einwegprodukte und dienen dem Arbeitsschutz. Sie sollten nach einer Acht-Stunden-Schicht enstsorgt werden.

Unklar ist, wer dafür haftet, wenn ein Kunde ein Geschäft ohne erforderliche Maske betritt. „Die Händler dürfen hier nicht zur Ersatzpolizei gemacht werden“, sagt Stefan Hertel vom Handelsverband Deutschland. Das würde die meisten auch überfordern, wenn sie kontrollieren müssten, wer die richtige Maske aufhat, so Hertel. Die Verordnungen mancher Bundesländer sahen in der Vergangenheit vor, dass Händler die Maskenpflicht bei ihren Kunden durchsetzen müssen. Andernfalls drohten ihnen mitunter Geldbußen.

Wird das Virus gefährlicher, muss auch die Maske besser werden.

Markus Söder, Minsiterpräsident von Bayern (CSU) bei der Pressekonferenz am Dienstag

Homeoffice

Um Kontakte im öffentlichen Personenverkehr und am Arbeitsort zu reduzieren, müssen Unternehmen ihren Beschäftigten das Arbeiten von zu Hause aus weitgehend ermöglichen. Überall dort, wo es möglich ist und die Tätigkeiten es zulassen, soll Homeoffice angeboten werden. Dazu wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Verordnung erlassen. Diese solle mindestens bis zum 15. März gelten.

Dort, wo Arbeiten in Präsenz weiter erforderlich ist und kein ausreichender Abstand eingehalten werden kann, sollen die Unternehmen den Beschäftigten medizinische Masken zur Verfügung zu stellen.

Schulen und Kindertagesstätten

Schulen werden grundsätzlich geschlossen und die Präsenzpflicht ausgesetzt. Weiterhin wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten, für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden. In Kindertagesstätten werde analog verfahren. Es gebe ernsthafte Hinweise, dass die mutierte Form des Virus sich stärker bei Kindern und Jugendlichen verbreite. "Diese Hinweise müssen wir ernst nehmen", erklärte Merkel.

Einzelheiten zu den Maßnahmen regeln die Länder.

Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern soll bis 14. Februar ein Konzept für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie" erarbeiten.

Corona-Maßnahmen im Detail

Lesen Sie hier die neue Beschlussfassung von Bund und Ländern.

Zur Beschlussfassung

Anm.d.Red.: Der Artikel wurde am 20. Januar 2021 aktualisiert. (kam)

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