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Greenwashing

EU-Parlament verbietet Klimawerbung mit CO2-Kompensation

Allgemeine Umweltaussagen wie „biologisch abbaubar“, „klimaneutral“ oder „öko“ sollen künftig nur erlaubt sein, wenn sie nachgewiesen werden können. Emissionsausgleichssysteme gehören nicht dazu.

Das Europäische Parlament hat am Mittwoch mit großer Mehrheit eine Richtlinie angenommen, die darauf abzielt, die Nachhaltigkeitskennzeichnung von Produkten zu verbessern und irreführende Umweltaussagen zu unterbinden. 593 von insgesamt 628 Abgeordneten stimmte für die neuen Regeln, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor unlauteren Geschäftspraktiken schützen und ihnen künftig ermöglichen soll, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen.

Die Hauptziele der Richtlinie liegen in der Klarstellung und Verlässlichkeit von Produktkennzeichnungen. Allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „natürlich“, „biologisch abbaubar“, „klimaneutral“ oder „öko“ sind künftig nur erlaubt, wenn sie nachgewiesen werden können. Die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln wird ebenfalls reguliert, wobei nur solche genutzt werden dürfen, die auf offiziellen Zertifizierungssystemen basieren oder von staatlichen Stellen eingeführt wurden.

Keine Klimawerbung mehr mit CO2-Kompensationen

Die Regelungen untersagen darüber hinaus die Behauptung, dass ein Produkt aufgrund von Emissionsausgleichssystemen – beispielsweise das Pflanzen von Bäumen, um den CO2-Ausstoß zu kompensieren – neutrale, reduzierte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt habe. Und sie soll der Wegwerfkultur entgegenwirken, etwa indem ein einheitliches Etikett Waren mit verlängerter Garantiezeit stärker hervorhebt und Aufforderungen zum vorzeitigen Austausch von Verbrauchsgütern verboten werden.

Die angenommene Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel basiert auf den bereits bestehenden EU-Richtlinien über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie) und zu Verbraucherrechten. Sie wird in Zusammenhang mit der derzeit im EU-Parlament diskutierten Richtlinie über umweltbezogene Angaben (Green Claims) stehen, die spezifischere Bedingungen für die Verwendung umweltbezogener Angaben festlegt.

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„Die Menschen werden in der Lage sein, sich für Produkte zu entscheiden, die dank zuverlässiger Kennzeichnung und Werbung langlebiger, leichter reparierbar und nachhaltiger sind. Vor allem aber wird es Unternehmen nicht mehr möglich sein, die Menschen irrezuführen“, sagte die federführende Berichterstatterin Biljana Borzan.

Die Richtlinie muss noch vom EU-Rat gebilligt werden. Das gilt als Formsache. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt haben die Mitgliedstaaten dann 24 Monate Zeit, die Regelungen in nationales Recht umzusetzen. (mis)

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