Biohandel

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Vorschlag der EU-Kommission

EU-Öko-Verordnung so gut wie verschoben

Auf Initiative der EU-Kommission könnte das neue Bio-Recht erst 2022 zur Anwendung kommen. EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten müssen erst zustimmen, doch durch die Bio-Branche geht schon jetzt ein Aufatmen.

Heute hat die die EU-Kommission vorgeschlagen, die Anwendung des neuen Bio-Rechts um ein Jahr auf den 1. Januar 2022 zu verschieben. Dass EU-Parlament und Mitgliedsstaaten zustimmen, gilt als wahrscheinlich.

Seit Mitte 2018 wird mit hohem Zeitdruck an wichtigen ergänzenden Regeln für das neue Bio-Recht gearbeitet. Betroffen sind alle Bereiche der neuen Öko-Verordnung: Landwirtschaft, Verarbeitung, Handel, Kennzeichnung, Kontrolle und Importe. Insgesamt sind mindestens 13 Rechtsakte in Vorbereitung, von denen erst zwei tatsächlich abgeschlossen worden sind. Aktuell wird insbesondere an Rechtsakten zu Kontrolle und Importen gearbeitet.

Angesichts einer möglichen Verschiebung geht ein Aufatmen durch die Bio-Branche. Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), teilt mit: „Nur mit diesem Zeitpuffer können die noch fehlenden Regeln für hunderttausende Bio-Unternehmen in der EU und weltweit gut und gründlich ausgearbeitet werden.“

Jan Plagge, Präsident des Anbauverbands Bioland, zeigte sich ebenfalls erleichtert. „Mit der Verschiebung wird den Betrieben, Unternehmen, Kontrollstellen und Behörden ein reibungsloser Übergang ermöglicht, in dem sie sich angemessen auf die Veränderungen einstellen und notwendige Vorbereitungen treffen können“, teilt er mit.

Auch Martin Häusling, der unter anderem auch als agrarpolitischer Sprecher der Grünen im EU-Parlament sitzt, äußerte sich froh darüber, dass die Kommission einlenkt: "Es gibt einige Neuerungen, bei denen die Experten der Mitgliedstaaten und die der Kommission die textlichen Anpassungen nicht aus dem Ärmel schütteln können und auch das Parlament muss einen kritischen Blick auf die Vorschläge der Kommission werfen, um sicher zu sein, dass sozusagen „der Geist“ der Basisverordnung gewahrt bleibt."

Das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten hatten bereits im Mai deutlich gemacht, dass sie die Verschiebung unterstützen würden. Auch Bundesministerin Klöckner und die Länder hatten sich für den neuen Zeitplan stark gemacht.

Sowohl BÖLW als auch der Bioland-Verband fordern nun, dass die formale Zustimmung so schnell wie möglich passiert, um den Bio-Betrieben Planungssicherheit zu geben. „Die Ökobranche wurde gehört, das erkennen wir an. Jetzt ist es wichtig, dass der Vorschlag im Eilverfahren von den Parlamentariern angenommen wird“, so Plagge.

EU-Öko-Verordnung

Die neue Bio-Verordnung (2018/848) ist seit dem 17. Juni 2018 in Kraft und sollte ab 1. Januar 2021 von allen Bio-Unternehmen und Kontrollstellen und -behörden in der EU angewendet werden. Mit der Initiative der EU-Kommission könnte der Zeitpunkt der Anwendung auf den 1. Januar 2022 verschoben werden. Bis zur Anwendung des neuen Bio-Rechts gilt das bewährte, gültige Bio-Recht.

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