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Urteil

Dennrees „BioMarkt“ kann keine Marke sein

Wie das Gericht der Europäischen Union entschieden hat, darf Dennree sein „BioMarkt“-Logo nicht als Bildmarke schützen lassen. Die Wortkombination habe beschreibenden Charakter, so die Begründung.

Das Bio-Handelshaus Dennree hat versucht, das „BioMarkt“-Logo als EU-Bildmarke schützen zu lassen. Jedoch verweigerte das Gericht der Europäischen Union (EuG) dem Unternehmen Anfang Juli die Eintragung des Bildzeichens „BioMarkt“ als Unionsmarke (Az. T-641/21).

Das Wort „Biomarkt“ habe rein beschreibenden Charakter, heißt es in der Urteilsbegründung. Damit bestehe ein absolutes Eintragungshindernis. Die Kombination der beiden Begriffe sei als Hinweis auf eine Verkaufsstätte wie einen Supermarkt oder auf einen Fachmarkt für Erzeugnisse aus biologischem Landbau zu verstehen.

Den Einwand von Dennree, das Unternehmen habe den Begriff „Biomarkt“ erfunden, ließen die Luxemburger Richter nicht gelten. Wie Lukas Nossol, Marketingleiter bei Dennree, dem BioHandel auf der Biofach sagte, plant das Unternehmen nicht in Berufung zu gehen. (kam)

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