Dieser Artikel vom 7. Januar 2022 wurde am 18. Januar aktualisiert.
Sachsen-Anhalt verlängert die geltenden Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum 28. Januar. Darauf hat sich das Kabinett am Montag in einer Video-Sondersitzung verständigt. Die bundesweite 2G-Plus-Regel für die Gastronomie geht Sachsen-Anhalt somit weiterhin nicht mit. Nach der Ministerpräsidentenkonferenz am kommenden Montag will das Kabinett am 25. Januar erneut über nötige Eindämmungsmaßnahmen in Sachsen-Anhalt beraten.
In Bayern hatte die Ministerratssitzung bereits am 11. Januar die geltende Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verlängert. Bis zum 9. Februar gilt in bayerischen Restaurants, Café und Bars weiterhin die 2G-Regel anstelle von 2G-Plus.
2G-Regel: Zugang für Geimpfte und Genesene
2G-Plus-Regel: Zugang für Geimpfte und Genesene mit einem tagesaktuellen Test oder mit einer Auffrischungsimpfung (ab dem Tag der Booster-Impfung)
Bund und Länder hatten am 7. Januar Ergänzungen zu den geltenden Corona-Regeln vereinbart. Darunter auch die bundesweite und inzidenzunabhängige 2G-Plus-Regel für die Gastronomie. Aber auch Lockerungen für Isolation und Quarantäne, die bereits nach zehn Tagen ohne Test enden.
Wer die Quarantäne oder Isolation frühzeitig beenden will, kann sich nach sieben Tagen mit einem negativen PCR- oder der zertifizierten Antigen-Schnelltest „freitesten“ (mit Nachweis). Damit werde auch „den Herausforderungen für die kritische Infrastruktur Rechnung getragen“, zu dem auch der Lebensmitteleinzelhandel gehört, heißt es in dem Beschluss.
Für die genaue Ausgestaltung der Regeln sind die jeweiligen Bundesländer verantwortlich.
Weiterführende Links:
Aktuelle Corona-Regeln des Bundes (7.1.2022)
Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 7. Januar 2022
Die Regeln der einzelnen Bundesländer
Aktuelle Corona-Regeln in Bayern (12.1.2022)
15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Aktuelle Corona-Regeln in Sachsen-Anhalt (17.1.2022)
Vierte Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
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