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Unfaire Handelspraktiken

Bundestag beschließt UTP-Gesetz

Der Bundestag hat das Gesetz zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes beschlossen, mit dem die EU-Richtlinie gegen unfaire Handelspraktiken (UTP-Richtlinie) umgesetzt wird. Gegenüber dem Regierungsentwurf vom November haben sich einige Punkte geändert.

Das Gesetz zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes wurde mit dem Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90 /Die Grünen beschlossen. Es verbietet einige bisher nicht unübliche Praktiken wie das ersatzlose kurzfristige Stornieren von Bestellungen oder das Umwälzen von Lagerkosten auf den Erzeuger. Rabattforderungen und andere Lieferkonditionen dürfen nicht mehr im Nachhinein erhoben sondern müssen vorab vertraglich festgelegt werden. Das deutsche Gesetz verschärft die UTP-Richtlinie, da es einige Praktiken, bei denen die EU nur die Beobachtung vorseht gleich ganz verbietet. Wachen soll über die Einhaltung der neuen Spielregeln die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Gegenüber der ursprünglichen Fassung schützt das Gesetz nun auch Unternehmen, die mehr als 350 Millionen Euro Umsatz im Jahr mit größeren Verarbeiteren oder dem Einzelhandel machen. Konkret gilt dies für die Erzeuger von Milch- und Fleischprodukten sowie von Obst-, Gemüse- und Gartenbauprodukten einschließlich Kartoffeln bis zu einem Umsatz von vier Miliarden Euro. Verboten wird nun auch, über eine Markteinführung hinaus Listungsgebühren zu verlangen. Neu ist auch, dass die Bundesregierung nach zwei Jahren mit einem Evaluierungsbericht belegen soll, dass das Gesetz seine Ziele erreicht hat.

"Mehr Fairness in der Lebensmittelversorgungskette"

Das Gesetz zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes wurde mit dem Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90 /Die Grünen im Bundestag beschlossen. Es verbietet einige bisher nicht unübliche Praktiken wie das ersatzlose kurzfristige Stornieren von Bestellungen oder das Umwälzen von Lagerkosten auf den Erzeuger. Rabattforderungen und andere Lieferkonditionen dürfen nicht mehr im Nachhinein erhoben sondern müssen vorab vertraglich festgelegt werden. Das deutsche Gesetz verschärft die UTP-Richtlinie, da es einige Praktiken, bei denen die EU nur die Beobachtung vorseht gleich ganz verbietet. Wachen soll über die Einhaltung der neuen Spielregeln die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Gegenüber der ursprünglichen Fassung schützt das Gesetz nun auch Unternehmen, die mehr als 350 Millionen Euro Umsatz im Jahr mit größeren Verarbeiteren oder dem Einzelhandel machen. Konkret gilt dies für die Erzeuger von Milch- und Fleischprodukten sowie von Obst-, Gemüse- und Gartenbauprodukten einschließlich Kartoffeln bis zu einem Umsatz von vier Miliarden Euro. Verboten wird nun auch, über eine Markteinführung hinaus Listungsgebühren zu verlangen. Neu ist auch, dass die Bundesregierung nach zwei Jahren mit einem Evaluierungsbericht belegen soll, dass das Gesetz seine Ziele erreicht hat.

Angehängt an das Gesetz haben die Abgeordneten einen Entschließungsantrag, in dem sie die Bundesregierung auffordern, eine „unabhängige und weisungsungebundene Ombudsstelle für mehr Fairness in der Lebensmittelversorgungskette einzurichten und mit zunächst drei Ombudspersonen sowie einer den Aufgaben entsprechenden Administration auszustatten“. Sie soll selbständig Untersuchungen einleiten können und Verstöße gegen das Gesetz an die BLE melden.

Die Grünen hatten einen (abgelehnten) Entschließungsantrag eingebracht, in dem sie deutlich machten, dass sie sich weitere Verschärfungen gewünscht hätten. Auch hätten sie lieber das Bundeskartellamt mit dem Vollzug des Gesetzes beauftragt anstatt der BLE.

Der deutsche Bauernverband begrüßte die Ergänzungen durch den Bundestag. Brot für die Welt, Forum Fairer Handel und das Fairhandelshaus Gepa kritisierten, der Bundestag habe es verpasst, „existenzsichernde Einkommen und damit eine gerechtere Verteilung der Wertschöpfung im Lebensmittelhandel zu fördern“. Die Preise, die Erzeugerinnen und Erzeuger für ihre Produkte erhalten, würden häufig häufig nicht einmal die Produktionskosten decken.

Weiterführende Links

Entschließungsantrag der Grünen

DBV begrüßt Erweiterung des Schutzbereiches

Brot für die Welt: Dumpingpreise zügig verbieten!

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