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Abschaffung von Doppelstandards

Bundesregierung will Exportverbot für gesundheitsschädliche Pestizide

Pflanzenschutzmittel aus Deutschland, deren Einsatz hierzulande verboten ist, werden in vielen Staaten legal verkauft. Ein Gesetz soll das künftig verhindern – und damit auch für fairere Wettbewerbsbedingungen für die deutsche Landwirtschaft sorgen.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bereitet ein Exportverbot für bestimmte gesundheitsschädliche Pflanzenschutzmittel vor, die in Deutschland produziert werden, aber in der EU nicht eingesetzt werden dürfen. Ein Referentenentwurf soll bis Ende des Jahres vorliegen.

Mit dem Ausfuhrverbot sollen Doppelstandards im Pestizidhandel abgeschafft werden, die dadurch entstehen, dass bestimmte Pestizide hierzulande nicht eingesetzt werden dürfen, aber in Drittstaaten – überwiegend im globalen Süden – legal verkauft werden. Das BMEL bezeichnet den geplanten Exportstopp als „einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Kleinbäuerinnen und -bauern insbesondere im globalen Süden und für faire Wettbewerbsbedingungen für die deutsche Landwirtschaft.“

Laut des aktuellen Pestizidatlas erleiden jedes Jahr rund 385 Millionen Menschen Pestizidvergiftungen. Betroffen sind demnach vor allem Landarbeiter im globalen Süden. Dorthin verkaufen die großen Pestizidhersteller Bayer, BASF, Corteva und Syngenta auch Wirkstoffe, die in Europa wegen ihrer Gefährlichkeit längst verboten sind.

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Dem BMEL zufolge wurden im vergangenen Jahr insgesamt 53.020 Tonnen Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln ausgeführt. Davon waren dem Ministerium zufolge 8.525 Tonnen nicht genehmigte Wirkstoffe. „In einer ersten Analyse wurden rund 160 der in der EU nicht genehmigten Wirkstoffe als Wirkstoffe mit potenziell gesundheitsschädlichen Eigenschaften eingestuft“, teilte das BMEL mit.

Dem Pestizidatlas zufolge werden jährlich weltweit rund vier Millionen Tonnen Pestizide ausgebracht. Rund die Hälfte davon sind demnach Herbizide, die gegen Unkräuter verwendet werden. Knapp 30 Prozent seien Insektizide und etwa 17 Prozent Fungizide.

Die Ampel-Regierung aus SPD, FDP und Grünen hat im Koalitionsvertrag vereinbart, den Export von „bestimmten Pestiziden“ zu untersagen, „die in der Europäischen Union aus Gründen des Schutzes der menschlichen Gesundheit nicht zugelassen sind“. Deutschland folgt damit dem Beispiel Frankreichs und der Schweiz.

„Die Bundesregierung wird sich im Weiteren gemeinsam mit Frankreich für einen EU-weiten Exportstopp einsetzen“, teilte das BMEL mit. Die EU-Kommission will die Mitgliedstaaten im Rahmen der Farm-to-Fork-Strategie dazu verpflichten, den Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide und die damit verbundenen Risiken bis 2030 im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre von 2015 bis 2017 grundsätzlich zu halbieren. Die Ziele dieser Strategie wurden 2020 als Teil des europäischen „Green Deals“ von den EU-Institutionen beschlossen. (mis)

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