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Agrarreform

Bundeskabinett einigt sich auf Vorgaben für die Subventionen

Das Bundeskabinett hat am Dienstag die Gesetzesvorschläge verabschiedet, nach denen die EU-Agrarsubventionen in den kommenden Jahren verteilt werden sollen. Jetzt ist der Bundestag am Zug. Doch in welche Richtung?

Der Beschluss des Kabinetts setzt den Rahmen um, auf den sich Ende März die Agrarminister der Bundesländer nach langen Diskussionen geeinigt hatten: 10 Prozent der an die Fläche gebundenen Subventionen werden in den Topf für Umweltmaßnahmen umgeschichtet. Dieser Anteil soll bis 2026 auf 15 Prozent steigen. Weitere 25 Prozent der Flächensubventionen werden an bestimmte Umweltregeln, die Eco-Schemes, gebunden.

Die weiteren Details stellt ausführlich das Bundeslandwirtschaftsministerium vor. Gegenüber ihrem ursprünglichen Entwurf musste Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner deutlich nachbessern und mehr Geld für Umweltmaßnahmen zur Verfügung stellen.

Nur ein erster Schritt

Aus Sicht der Bio- und Umweltverbände kann der Kabinettsbeschluss nur ein erster Schritt sein. Sie forderten den Bundestag auf, nachzubessern. Nach den „indiskutablen Entwürfen des Agrarministeriums vom März“ gingen die beschlossenen Gesetzesentwürfe nun in die richtige Richtung, sagte Olaf Bandt, Vorsitzender des Umweltverbandes BUND: „Dennoch sind sie angesichts der enormen Herausforderungen beim Klima-, Tier- und Naturschutz ungenügend“. Jörg-Andreas Krüger, Präsident des Naturschutzbundes NABU sprach von Trippelschritten der Bundesregierung und forderte: „Nun muss das Parlament ran.“.

Felix Prinz zu Löwenstein, der Vorsitzende des Bio-Dachverbandes BÖLW, kritisierte, dass einige der Vorgaben für Eco-Schemes der Umwelt nicht wirklich weiterhelfen. Er sieht die Bundestagsabgeordneten gefordert, „die positiven Potenziale des GAP-Gesetzentwurfes für die Umwelt zu heben, damit Bäuerinnen und Bauern umweltfreundlicher wirtschaften können“. Zudem müsse kontinuierlich geprüft werden, ob genug Mittel verfügbar seien, um die Bio-Ziele in Deutschland und Europa zu erreichen. „Falls leere Kassen drohen, muss nachgesteuert werden“, verlangte Löwenstein.

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) stellte heraus, dass die Subventionen für Großbetriebe nicht gedeckelt würden und weiterhin Konzerne wie Südzucker oder RWE Millionen-Prämien für landwirtschaftliche Flächen bekämen. Der AbL-Bundesvorsitzende Martin Schulz forderte, die Flächenprämien spätestens bei 150.000 Euro zu kappen. „Die Mittel für kleinere und mittlere Betriebe sind zudem zu verdreifachen und in den Öko-Regelungen ist eine Maßnahme für kleinteilige Bewirtschaftung zu ergänzen.“

Die Agrarlobby schläft nicht

Ob die Bundestagsabgeordneten all diesen Wünschen nachkommen ist mehr als zweifelhaft. Im entscheidenden Agrarausschuss führt mit Johannes Röring ein Multifunktionär der Agrarindustrie die CDU/CSU-Abgeordneten. Zudem hat die Hälfte der Ausschussmitglieder „auf mindestens einer Organisationsebene des Bauernverbandes ein Amt übernommen“, heißt es in einer Lobby-Studie, die der NABU 2019 vorgelegt hatte. Der Bauernverband hat den Kabinettsbeschluss deutlich kritisiert. Sein Präsident Joachim Rukwied sprach von „weiteren Verschärfungen“, für die es „absolut kein Verständnis“ gebe. Seine Ansage: „Hier muss der Bundestag für Korrekturen sorgen“. Im Klartext bedeutet das: Bio- und Umweltverbände können froh sein, wenn der Bundestag die Gesetzesentwürfe nicht verwässert.

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