Mit Beginn des nächsten Jahres gelten für Bio-Importe in die EU die Anforderungen der EU-Öko-Verordnung 2018/848. Ab diesem Zeitpunkt unterliegen auch Erzeuger und Hersteller, die Bio-Lebensmittel aus Drittländern, mit denen kein Handelsabkommen besteht, den EU-Regeln für Bio-Lebensmittel. Dass diese Vorgabe kommen wird, ist seit drei Jahren bekannt – und dennoch rechnen Bio-Verbände damit, dass der Umstellungsprozess noch mehr Zeit benötigt.
„Die Anerkennung der konformen Kontrollstellen für die Prüfung und Zertifizierung im Drittland läuft auf Hochtouren. Doch auch sechs Monate vor Beginn der neuen Regelung sind viele EU-Importeure nach wie vor in der Unwissenheit, ob ihre Lieferanten im Drittland noch eine Kontrollstelle zur Verfügung haben, sobald die neuen Vorgaben gelten, und ob die Lieferanten die Regelungen bis dahin umsetzen können“, teilt die Assoziation ökologischer Lebensmittelherstellerinnen und -hersteller (AöL) mit. Das mache eine langfristige Planung schwer bis kaum möglich.
Eine Untersuchung des FiBL zu den Konsequenzen der neuen Situation hatte zuvor ergeben, dass ein Teil der Erzeugergruppen aus Drittländern aus der Bio-Zertifizierung aussteigen könnte, weil die verschärften Regeln der aktuellen EU-Öko-Verordnung für sie erhebliche strukturelle Veränderungen bedeuten würde. „Sollten einige Erzeugergruppen aus der Bio-Zertifizierung aussteigen, kann die Verknappung von Bio-Waren die Folge sein“, warnt der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW).
AöL: „Zusammenbrüche von Lieferketten vermeiden“
Geht es nach der EU-Kommission, sollen die derzeitigen Bio-Zertifikate von Betrieben in Drittländern noch bis zum 15. Oktober 2025 gültig sein. Weil die Umstellung auf die aktuelle EU-Öko-Verordnung der AöL zufolge aber nur schleppend laufe, befürchten deren Mitglieder, „dass weder alle Kontrollstellen, noch jeder Betrieb im Oktober so weit ist, nach den neuen Vorgaben geprüft zu werden.“
Die AöL fordert deshalb „einen angemessenen und verhältnismäßigen Umgang mit der unternehmerischen Realität, in welcher sich die Betriebe in der Umstellung auf Konformität befinden“. Gleichzeitig appelliert der Verband der Öko-Hersteller, dass die Zertifikate noch bis zum 31. Dezember 2025 gelten sollen, um einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen und Handelsstörungen zu mindern. Die Übergangszeit sollte „bewusst auch als solche wahrgenommen werden, um Zusammenbrüche von Lieferketten zu vermeiden“, so die AöL-Rechtsexpertin Johanna Stumpner.
Bisher galt für Bio-Exporteure in Drittländern noch die Vorläufer-Verordnung 834/2007 der aktuellen Öko-Verordnung. Diese konnten Betriebe außerhalb der EU mit einem als gleichwertig anerkannten Standard erfüllen.
BÖLW: Augenmaß bei der Einführung ist entscheidend
Auch der BÖLW fordert mehr Zeit für die Umstellung. „Viele heimische Lebensmittelverarbeiter und -händlerinnen sind auf gut funktionierende Bio-Importe angewiesen. Um diese Wertschöpfungsketten zu sichern, ist es entscheidend, genügend Zeit für die Anpassung an die neuen Anforderungen der EU-Öko-Verordnung zu geben“, sagt BÖLW-Vorstand Peter Röhrig.
Die Kontrolle und Zertifizierung von Bio-Kleinbauern in Drittländern, die beispielsweise Kakao, Kaffee oder Bananen produzieren, könnten nach den neuen Regeln aufgrund der späten Zulassung der Bio-Kontrollstellen erst jetzt beginnen. Daher sei eine „Verlängerung der Übergangsfrist bis Ende 2025 notwendig“, so Röhrig. Die Länderbehörden, die für die Abwicklung der Bio-Importe zuständig sind, forderte er auf, die Einführung des neuen Systems in der Übergangszeit mit Augenmaß zu unterstützen. (mis)
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