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Bioland verabschiedet neue Richtlinie zur Bruderhahnaufzucht

Der Anbauverband will mit überdachten Außenbereichen und zusätzlichem Grünauslauf ein hohes Maß an Tierwohl für Bruderhähne gewährleisten. Derzeit ist die Richtlinie für Betriebe des Verbandes jedoch nur bei der Produktauslobung mit dem Bioland-Zeichen verpflichtend.

Die Vertreter der Bundesdelegiertenversammlung des Anbauverbands Bioland haben eine neue Richtlinie zur Regelung der Bruderhahnaufzucht beschlossen. Die bereits im Herbst 2020 angekündigte Richtlinie soll die Bioland-Bruderhahnaufzucht mit hohen Ansprüchen an das Tierwohl verbinden und dabei weit über den EU-Öko-Standard hinausgehen.

Die Regelung schreibt vor, dass Bioland-zertifizierte Bruderhähne in stationären Ställen mit angeschlossenem, befestigtem und überdachtem Außenbereich und zusätzlichem Grünauslauf oder in mobilen Ställen mit Grünauslauf gehalten werden müssen. So wolle der Verband ein hohes Maß an Tierwohl gewährleisten.

Aktuell gebe es für Bioland-Betriebe allerdings keine Verpflichtung zur Aufzucht von Bruderhähnen nach der neuen Richtlinie, erklärt Bioland-Pressesprecher Gerald Wehde auf Nachfrage von BioHandel. Jedoch sei die Aufzucht auf niedrigem Standard dann nur ohne die Nutzung des Bioland-Labels möglich. „Ziel des Verbandes ist es natürlich, dass eine Bruderhahn-Aufzucht nach Bioland-Richtlinien vorgenommen wird und sich dieses neue Marktsegment auf hohem Tierwohlstandard dynamisch entwickelt“, so Wehde.

Parallel zur Bruderhahnaufzucht setzt sich Bioland als Gesellschafter gemeinsam mit Demeter in der Ökologische Tierzucht gGmbH (ÖTZ) für eine Züchtung von Zweinutzungsrassen ein, die auch die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch aus Gründen der Wirtschaftlichkeit gegenüber der Bruderaufzucht bevorzugt. Dafür zahlen Bioland-Betriebe mit Legehennen seit 2012 den „Kükengroschen“: 10 Cent, mit denen innovative Projekte und Züchtungsvorhaben unterstützt werden, die künftig eine wirtschaftliche Nutzung der weiblichen und männlichen Küken gewährleisten. (dan)

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