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Corona-Regeln

Bioläden dürfen an Gründonnerstag doch öffnen

Bund und Länder haben erneut über die Corona-Maßnahmen zu Ostern beraten – und die Ruhetage-Regelung gestoppt.

Lebensmittelgeschäfte wie Bioläden können an Gründonnerstag doch öffnen. Die Bundesregierung hat die Ruhetag-Regelung zu Ostern gekippt, weil damit zu viele Folgeprobleme entstanden wären. Unklar war unter anderem, was genau unter dem Begriff „Ruhetag“ zu verstehen ist und ob die Angestellten trotzdem hätten arbeiten müssen.

In einer kurzfristig einberufenen Videoschalte am Mittwochvormittag hatten Bund und Länder erneut über die tags zuvor beschlossenen Corona-Maßnahmen zu Ostern beraten. Für die dabei beschlossene Rücknahme der Ruhetag-Regelung übernahm Bundeskanzlerin Merkel die Verantwortung: „Dieser Fehler ist einzig und allein mein Fehler“, sagte sie in einer Pressekonferenz am Mittwochmittag.

Am Dienstag hatten sich Bund und Länder auf eine Verlängerung der Corona-Maßnahmen und einen harten Shutdown über Ostern geeinigt. Der Beschluss sah vor, die Werktage am 1. April (Gründonnerstag) und 3. April (Ostersamstag) zu Ruhetagen zu machen. Unternehmen sollten wie an Feiertagen schließen. An Gründonnerstag sollten auch Lebensmittelgeschäfte nicht öffnen.

Heftige Kritik an dem Beschluss äußerte unter anderem der Handelsverband Deutschland (HDE). Die Schließung des Lebensmittelhandels am Gründonnerstag führe zu erhöhtem Kundenandrang am vorhergehenden Mittwoch und dem folgenden Samstag, so die Befürchtung. (kam, mis)

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