Die Bewertung wesentlicher Nachhaltigkeitsaspekte wird verpflichtender Teil der Unternehmensbilanz. Unabhängig davon, ob Unternehmen sich bereits mit Nachhaltigkeit beschäftigt haben – notwendig macht das die europaweit einheitliche Ergänzung der monetären Berichterstattungspflicht um das „Environmental Social Governance-Reporting“ (ESG-Reporting) nach der „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) und die Umsetzung der Taxonomieverordnung.
Für die Geschäftsjahre 2024 bis 2026 wird laut Assoziation ökologischer Lebensmittelherstellerinnen und -Hersteller (AöL) ein erheblicher Teil der Unternehmen in der EU berichtspflichtig. „Das ist eine sehr große Herausforderung, insbesondere für die kleineren und mittelständischen Unternehmen“, sagt Pia Kissinger, Koordinatorin des Arbeitskreises Nachhaltigkeit in der AöL. Die Erhebung und systematische Zusammenführung der Daten gestalte sich als aufwändig.
Die rund 130 Mitgliedsunternehmen der AöL gehen die damit verbundenen Herausforderungen gemeinam an und begrüßen die kommenden Dokumentationspflichten sogar: „Durch die Einbindung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in den Geschäftsbericht rücken Nachhaltigkeitsaspekte zwingend ins Zentrum jeder Unternehmung“, sagt Viola Hechinger, Nachhaltigkeitsbeauftragte der Holle Baby Food AG und Sprecherin des AöL-Arbeitskreises Nachhaltigkeit. Zur Bewältigung der Aufgaben hat die AöL eine Arbeitsgruppe CSRD gegründet. Darin beraten sich die Mitgliedsunternehmen laut AöL gegenseitig, führen Gespräche mit externen Expertinnen und Experten und erörtern Fortschritte und offene Fragestellungen.
Der Sprecher der Gruppe, Henning Osmers-Rentzsch von Vilsa, betont: „Nachhaltigkeitsberichterstattung ist kein Selbstzweck. Viele AöL-Mitgliedsunternehmen sind seit langem engagierte Nachhaltigkeitsvorreiter. Unser Ziel ist es, die Berichtspflicht zum Treiber für mehr Nachhaltigkeit zu machen.“ Neben der Arbeitsgruppe CSRD bietet AöL auch weitere Gruppen zum Thema Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und Net Zero im Bereich Nachhaltigkeit an. (juk)
Für die Geschäftsjahre 2024 bis 2026 wird laut Assoziation ökologischer Lebensmittelherstellerinnen und -Hersteller (AöL) ein erheblicher Teil der Unternehmen in der EU berichtspflichtig. „Das ist eine sehr große Herausforderung, insbesondere für die kleineren und mittelständischen Unternehmen“, sagt Pia Kissinger, Koordinatorin des Arbeitskreises Nachhaltigkeit in der AöL. Die Erhebung und systematische Zusammenführung der Daten gestalte sich als aufwändig.
Die rund 130 Mitgliedsunternehmen der AöL gehen die damit verbundenen Herausforderungen gemeinam an und begrüßen die kommenden Dokumentationspflichten sogar: „Durch die Einbindung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in den Geschäftsbericht rücken Nachhaltigkeitsaspekte zwingend ins Zentrum jeder Unternehmung“, sagt Viola Hechinger, Nachhaltigkeitsbeauftragte der Holle Baby Food AG und Sprecherin des AöL-Arbeitskreises Nachhaltigkeit. Zur Bewältigung der Aufgaben hat die AöL eine Arbeitsgruppe CSRD gegründet. Darin beraten sich die Mitgliedsunternehmen laut AöL gegenseitig, führen Gespräche mit externen Expertinnen und Experten und erörtern Fortschritte und offene Fragestellungen.
Der Sprecher der Gruppe, Henning Osmers-Rentzsch von Vilsa, betont: „Nachhaltigkeitsberichterstattung ist kein Selbstzweck. Viele AöL-Mitgliedsunternehmen sind seit langem engagierte Nachhaltigkeitsvorreiter. Unser Ziel ist es, die Berichtspflicht zum Treiber für mehr Nachhaltigkeit zu machen.“ Neben der Arbeitsgruppe CSRD bietet AöL auch weitere Gruppen zum Thema Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und Net Zero im Bereich Nachhaltigkeit an. (juk)
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