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Gesetzlicher Mindestlohn soll auf 10,45 Euro steigen

Bis 2022 soll die Lohnuntergrenze in Deutschland schrittweise auf 10,45 Euro angehoben werden. Alnatura erhöht den internen Mindestlohn bereits im Oktober auf 13 Euro pro Stunde.

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll in insgesamt vier Stufen bis zum 1. Juli 2022 von aktuell 9,35 Euro auf 10,45 Euro angeboben werden. Auf diese Empfehlung hat sich die von der Bundesregierung eingesetzte Mindestlohnkommission am Dienstag einstimmig verständigt. Bei ihrer Entscheidung orientieren sich die Vertreter von Gewerkschaften, Arbeitgebern und Wissenschaft regelmäßig auch an der Entwicklung der Tariflöhne. Die waren seit dem letzten Mindestlohnbeschluss 2018 um rund 5,8 Prozent gestiegen.

Folgende Stufen schlägt die Kommission vor:

  • 9,50 Euro ab 1. Januar 2021
  • 9,60 Euro ab 1. Juli 2021
  • 9,82 Euro ab 1. Januar 2022
  • 10,45 Euro ab 1. Juli 2022

Damit der Vorschlag auch in die Tat umgesetzt wird, muss die Bundesregierung diesen per Verordnung verbindlich machen. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat bereits signalisiert, dass er das tun will.

Den gesetzlichen Mindestlohn gibt es seit 2015. Bei seiner Einführung lag er bei 8,50 Euro. Er gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer. Ausgenommen davon sind Auszubildende, Pflichtpraktika oder Praktika unter drei Monaten. Auch Arbeitnehmer, die mindestens ein Jahr lang arbeitslos waren, haben in den ersten sechs Monaten nach Aufnahme eines Berufs keinen Anspruch darauf.

Für die Mitarbeiter der Bio-Supermarktkette Alnatura steigt der Mindestlohn indes schon früher. Zum 1. Oktober hebt das Unternehmen seine intern gesetzte Lohnuntergrenze von zwölf auf 13 Euro pro Stunde ab, wie Alnatura am Dienstag bekanntgab. Geschäftsführer Rüdiger Kasch begründet den Schritt mit der guten Entwicklung des Bio-Händlers: „Unsere positive Umsatzentwicklung haben wir vor allem unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Alnatura Märkten zu verdanken. Die Erhöhung der Einkommen ist ein Zeichen der Wertschätzung für die außerordentlichen Leistungen unserer Kolleginnen und Kollegen.“

Den unternehmensinternen Mindeststundensatz hatte Alnatura zuletzt zum 1. Mai 2019 von zehn auf zwölf Euro erhöht. Mit der Erhöhung zahlt Alnatura einen um fast 40 Prozent höheren Mindestlohn als die aktuell vom Gesetzgeber vorgeschriebenen 9,35 Euro. Bereits zu Beginn der Coronakrise hatten alle Alnatura-Markt-Mitarbeiter eine Sonderzahlung erhalten.

Laut Alnatura liegen die Einkommen der dort beschäftigten Mitarbeiter „bereits heute in vielen Fällen über den jeweils geltenden Einzelhandelstarifen“. Die aktuelle Erhöhung des internen Mindestlohns wirke sich vor allem bei den niedrigeren Einkommensgruppen positiv aus, teilte das Unternehmen mit. Als Beispiel nennt Alnatura die Bezahlung von ungelernten Beschäftigten in Baden-Württemberg. Die erhielten laut aktuellem Tarifvertrag im ersten Berufsjahr 1.816 Euro. Bei Alnatura seien es 1.956 Euro und ab Oktober 2.119 Euro, teilte das Unternehmen mit.

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