Biohandel

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Bernds Wochentipp

Wenn Kunden mal müssen – so reagieren Sie richtig

Läden gehen unterschiedlich damit um, wenn Kunden nach einer Toilette fragen. Und riskieren unter Umständen den Umsatzverlust eines Großeinkaufs.

Eine alltägliche Szene im Supermarkt. Das Verkaufspersonal hört zufällig ein kleines Kind zu seiner Begleitung sagen: „Mami, ich muss auf Toilette!“ So wurde mir das kürzlich geschildert. Da war eine Bekannte von mir mal wieder mit ihrer sechsjährigen Tochter unterwegs. Sie hatten verschiedene Dinge zu erledigen. Und die Kleine musste gerade, als sie im Bioladen ankamen, dringend auf Toilette. Weil bekannt war, dass das in diesem Laden ein Problem ist, ging der Weg wieder raus und eben doch zu Edeka – denn dort gibt es eine eigens ausgewiesene und saubere Kundentoilette. Und dort wurde danach dann auch noch größer eingekauft.

Kunden ausnahmsweise auf die Toilette lassen

Manche Bioläden machen es so: Auf Kundenrückfrage oder wenn man es Mitarbeitende mitbekommen, dürfen Kunden ausnahmsweise auf die Toilette. Das finde ich, ist eine gute Lösung. Das WC wie in besagtem Edeka-Markt als öffentliche Kundentoilette anzubieten mit Schild dran und so weiter – nun ja, das können Sie machen, doch da könnte dann ein Aufsichtsamt irgendwelche Forderungen stellen, die enormen Aufwand nach sich ziehen.

Achtung

Eine Leserin merkte in den Kommentaren an: § 3a der ArbStättV „Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten“ unter Absatz 1 besagt, dass der Arbeitgeber dafür zu sorgen hat, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen soweit irgend möglich keine Gefährdungen – auch keine hygienischen – für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Laut §2 Absatz 4 Pkt. 2 gehören auch Sanitärräume zu den Arbeitsstätten. Die Nutzung von Personaltoiletten durch Kunden müsse darum aus hygienischen Gründen abgelehnt werden.

Ein Dilemma. Eine Lösung könnte sein, dass man Kunden bei entsprechender Nachfrage darauf hinweist, dass eine Toilettenbenutzung für Kunden aus Hygienegründen nicht gestattet ist, sie dieses Mal aber eine Ausnahme machen. Danach am besten WC-Brille, Türklinken und Waschbecken mit einem Flächendesinfektionsmittel behandeln.

Und falls Sie mal Anmerkungen, Ergänzungen oder Kritik zu einem meiner Tipps haben: schreiben Sie es in die Kommentare oder mir direkt per Mail. Leserpost ist, auch wenn es kritische ist, für den Autor der beste Beleg, dass seine Sachen gelesen werden!

Beste grüße aus Freiburg,

Bernd Schüßler (18.10.2021)

Was Sie auf keinen Fall machen sollten

Hinterlegen Sie in Ihrem Google My Business Profil nicht, dass es bei Ihnen eine öffentliche Toilette gibt. Besonders nicht, wenn Ihr Biomarkt in einem Touristengebiet liegt.

Bernd Schüßler

Nachhaltige Unternehmenskommunikation
Marketingagentur und Unternehmensberatung

Neumattenstraße 12
79102 Freiburg

Tel.: (0761) 20899838
www.berndschuessler.de

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