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Fehler bei der Kassenführung können teuer werden

Nach der Änderung des Umsatzsteuersatzes Anfang Juli kommen kurzfristige Sonderprüfungen auf viele Einzelhändler zu. Dabei rückt die Kassenführung oft in den Fokus. Worauf Ladner beim Kassieren achten sollten, erklärt Steuerberaterin Prisca Wende.

Nach der Umsatz­steuersatzänderung folgen die Umsatz­steuersonderprüfungen. Die sind spontan und erstrecken sich meistens über einen kur­zen Zeitraum von zum Bei­spiel nur drei Monaten. Stellt der Betriebsprüfer fest, dass etwas im Argen ist, kann und wird er die Prüfung auswei­ten. Es liegt nahe, dass nun besonders die Kassenführung in den Mittelpunkt rückt. Ist die Kassenführung nicht korrekt, kann dies zum Verwerfen einer ordnungs­mäßigen Buchführung füh­ren. Folge sind Hinzuschät­zungen mit entsprechenden Steuernachzahlungen.

Die häufigsten Fehler

Abzug eines Rabattes / Bonus als Zahlungsmittel

Falsch: Ein(e) Rabattgut­schein/Bonuseinlösung wird innerhalb des Kassen­bons als Zahlungsmittel abgezogen. Dies bedeutet, die Nettosumme, der Um­satzsteuerbetrag und der Bruttobetrag sind nicht um den Nachlass reduziert. Der Nachlass reduziert nur den zu zahlenden Betrag.

Folge: Die zu hoch aus­gewiesene Umsatzsteuer ist trotzdem an das Finanzamt abzuführen, unabhängig davon, dass Sie dieses Geld nicht bekommen haben.

Richtig: Ein(e) Rabattgut­schein/Bonuseinlösung wird innerhalb des Kassen­bons als Reduzierung des Kaufpreises abgezogen. Dies bedeutet, die Nettosumme, der Umsatzsteuerbetrag und der Bruttobetrag sind um den Nachlass reduziert.

Gutschein beim Verkauf im Umsatz erfassen

Falsch: Den Verkauf des Gutscheins direkt im Umsatz zu erfassen.

Folge: Kann keine korrekte Gutscheindokumentation nachgewiesen werden, kann es sein, dass neben den bereits erfassten Umsätzen beim Gutscheinverkauf auch noch einmal die Einlösung vom Finanzamt der Umsatz­steuerpflicht unterworfen wird.

Richtig: Den Verkauf so zu kassieren, dass keine Um­satzsteuer abgeführt wird und die Gutscheine so in der Kasse geführt werden, dass sowohl Verkauf als auch Einlösung jeweils über ein Gutscheinkonto erfasst werden. Erst die Einlösung des Gutscheins löst Umsatz­steuer aus.

Vergessen Sie das tägliche Zählen samt unterschriebenem Zählprotokoll nicht!

Prisca Wende

Kassensturzfähigkeit

Falsch: Ein Kassen­anfangsbestand beginnt automatisch immer wieder jeden Tag mit einem willkürlich gewählten Bestand.

Folge: Die Nichteinhaltung führt zu einer nicht ordnungsgemäßen Kassen­führung, die wiederum Hinzuschätzungen zur Folge hat.

Richtig: Der rechnerische Kassenbestand ergibt sich aus den Sollwerten (Barum­sätze abzgl. Auszahlungen zzgl. Einzahlungen). Diesem Bestand wird der Zählbestand gegenübergestellt. Dieser wird auch in der Kasse erfasst. Die Kasse startet am Morgen immer mit dem tatsächlich er­mittelten und in der Kasse erfassten Bestand. Wird Geld herausgenommen und zur Bank gebracht, dann ist dies ebenfalls in der Kasse zu erfassen!

Prisca Wende

Steuerberaterin
www.moertl-wende.de

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