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Vorsicht bei Online-Einkäufen – Kostenfalle Amazon & Co.

Wer für seinen Betrieb bei einem Online-Händler einkauft, sollte darauf achten, ob dieser im Ausland sitzt. Denn dann kann es schnell teurer werden als nötig.

In den vergangenen Jahren haben Online-Einkäufe stark zugenommen. Ein Klick und scheinbar ist alles erledigt. Nahezu jede betriebliche Buchhaltung enthält mittlerweile Belege zu Online-Einkäufen. Aber Achtung: Viele Online-Händler liefern aus dem Ausland und da gelten im Hinblick auf die Umsatzsteuer andere Regeln.

Eine falsche Rechnung kann viel Geld kosten

Kaufen Sie als Unternehmer Ware außerhalb von Deutschland in der EU, so stellt dies einen innergemeinschaftlichen Erwerb dar. Bei diesem Erwerb geht die Verpflichtung der Umsatzsteuerabführung auf Sie als Käufer über. Weiß nun die Verkäuferseite nicht, dass Sie das Produkt für Ihr Unternehmen erwerben, so erfolgt die Rechnungsstellung falsch und dies kann Sie wirklich Geld kosten.

Käufe nur über Business Account tätigen

Machen Sie sich bei Online-Einkäufen durch die Nutzung Ihrer Umsatzsteuer-ID-Nr. immer als Unternehmer kenntlich und betriebliche Amazon-Einkäufe sollten ausschließlich über einen Amazon Business Account erfolgen!

„Bei Online-Einkäufen für Ihren Betrieb sollte dies der Verkäuferseite immer als unternehmerischer Einkauf – unter Angabe Ihrer Umsatzsteuer-ID-Nr. – kenntlich gemacht werden!“

Prisca Wende, Steuerberaterin

Beispiel: Erwerb eines Laptops für 1.190 Euro über Ihr privates Amazon-Konto
bei einem Unterhändler, der in Spanien sitzt (in der Regel sehen Sie dies gar nicht). Amazon „denkt“, Sie kaufen als Privatperson.

Die Rechnung beläuft sich deshalb auf 1.000 Euro + 190 Euro Umsatzsteuer = 1.190 Euro

Da es sich hierbei um einen innergemeinschaftlichen Erwerb handelt, kann die ausgewiesene Vorsteuer nicht zurückgeholt werden. Der Laptop kostet Sie also effektiv 1.190 Euro.

Kauf des gleichen Laptops über den Amazon Business Account.

Hier sind Sie als Unternehmer registriert und Amazon weiß somit, dass Sie für Ihr Unternehmen einkaufen. Die Rechnung beläuft sich auf 1.000 Euro mit Hinweis auf innergemeinschaftlichen Erwerb.

Im Rahmen Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung führen Sie nun für die Käuferseite die 190 Euro ab und können sich aber diese gleichzeitig als Vorsteuer wieder holen. Der Laptop kostet Sie also effektiv 1.000 Euro.

Unterschied: 190 Euro!

Prisca Wende
Steuerberaterin
www.moertl-wende.de

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