Bio-Produkte sind gefragt. 17 Milliarden Euro Umsatz wurden im Jahr 2024 mit ökologisch hergestellten Produkten erzielt. Für den Lebensmitteleinzelhandel (LEH), wo Bio eine immer größere Rolle spielt, bedeutet das: Wer Bio anbietet, muss sich an gesetzliche Vorgaben halten. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Bio-Sortiment im Einzelhandel rechtssicher gestalten – von der Kennzeichnung über die Dokumentation bis zur Werbung.
Grundlagen: Was die EU-Bio-Verordnung vorschreibt
Alle Bio-Produkte im Einzelhandel unterliegen der EU-Bio-Verordnung. Sie legt fest, wie der Handel mit Bio-Waren kontrolliert und dokumentiert werden muss. Für Ihren Markt gelten daher folgende Pflichten:
- Anmeldung bei einer zugelassenen Öko-Kontrollstelle
- Jährliche Kontrolle Ihres Betriebs
- Dokumentation aller Bio-Wareneingänge
- Korrekte Kennzeichnung aller Bio-Produkte am Verkaufsort
- Strikte Trennung bei der Lagerung von Bio- und konventioneller Ware
Praxistipp: Legen Sie einen zentralen Bio-Ordner an, in dem Sie alle Unterlagen – von der Kontrollstellenanmeldung bis zu den Lieferscheinen – gesammelt ablegen. Das erleichtert die Nachvollziehbarkeit bei Kontrollen.
Bio-Kennzeichnung: So erfüllen Sie die Vorgaben im LEH
Eine korrekte Kennzeichnung von Bio-Produkten ist entscheidend, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen. Je nach Art der Ware unterscheiden sich die Pflichten leicht.
- Verpackte Bio-Produkte: Das EU-Bio-Logo muss gut sichtbar auf der Verpackung stehen. Die Kontrollstellennummer ist Pflichtangabe. Im Produktnamen muss „Bio“ oder „Öko“ enthalten sein.
- Lose Bio-Produkte: Eine klare Trennung von konventioneller Ware ist erforderlich. Auf dem Preisschild muss ein Hinweis auf „Bio“ stehen. Bei Frischeprodukten ist die Herkunft anzugeben. Auch hier: die Kontrollstellennummer Ihres Marktes nicht vergessen.
Praxistipp: Verwenden Sie farblich abgesetzte Preisschilder für Bio-Produkte. Das sorgt für Transparenz und erleichtert die Orientierung im Regal – für die Kundschaft ebenso wie für Ihr Team.
Bio-Dokumentation: So behalten Sie den Überblick
Wer im LEH Bio-Produkte anbietet, ist zur lückenlosen Dokumentation verpflichtet. Diese Unterlagen müssen Sie regelmäßig führen und aufbewahren:
- Wareneingangskontrollen mit Datum und Ergebnis
- Bio-Zertifikate der Lieferanten
- Reklamationsprotokolle
- Bestandslisten und Reinigungsnachweise
Praxistipp: Richten Sie eine eigene Bio-Wareneingangskontrolle ein. Benennen Sie eine verantwortliche Person, die regelmäßig prüft, ob alle Dokumente vollständig sind – so sichern Sie Ihre Bio-Zertifizierung dauerhaft ab.
Bio-Werbung im Einzelhandel: Diese Formulierungen sind erlaubt
Bei der Werbung mit Bio-Produkten ist Vorsicht geboten. Nur bestimmte Aussagen sind rechtlich zulässig.
Erlaubt ist beispielsweise:
- „Bio-Qualität zum günstigen Preis“
- „Aus kontrolliert biologischem Anbau“
- „Kontrolliert biologisch produziert“
Verboten ist hingegen:
- Verwendung von „Bio“ bei nicht zertifizierten Produkten
- Aussagen wie „gesünder als konventionell“
- Begriffe wie „rückstandsfrei“ oder „ohne Chemie“
Praxistipp: Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie Ihre Bio-Werbeaussagen von der Kontrollstelle prüfen. So vermeiden Sie Abmahnungen und schützen Ihr Marken-Image.
Typische Fehler im Bio-Sortiment vermeiden
Fehler passieren oft dort, wo Bio und konventionell nebeneinander angeboten werden oder bei der Kennzeichnung Unklarheiten entstehen:
- Parallelsortiment: Bio- und konventionelle Ware räumlich trennen, Verwechslungsgefahr ausschließen, separate Lagerbereiche einrichten
- Kennzeichnung: Vollständige Bio-Deklaration sicherstellen, Kontrollstellennummer korrekt angeben, Rückverfolgbarkeit garantieren
- Werbung: Keine irreführenden Aussagen, keine Gesundheitsversprechen, keine unzulässigen Preisvergleiche
Praxistipp: Überprüfen Sie Ihre Bio-Kennzeichnung und Werbematerialien regelmäßig. Schon kleine Änderungen im Sortiment können Anpassungen notwendig machen.
Fazit: Rechtssicherheit stärkt das Vertrauen der Kundschaft
Ein rechtssicher geführtes Bio-Sortiment schafft Vertrauen, fördert den Absatz und schützt vor Bußgeldern.
Wer die EU-Bio-Verordnung konsequent umsetzt, beweist Verantwortung – gegenüber der Kundschaft, Lieferanten und der Umwelt. So positionieren Sie sich als glaubwürdiger Anbieter im stetig wachsenden Markt für Bio-Produkte im Lebensmitteleinzelhandel.
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