Biohandel

Erfolgreich mit Bio handeln.

BioHandel Praxis-Guide: Teil 2

Wie Sie Ihr Bio-Sortiment im LEH rechtssicher gestalten

Wer Bio anbietet, muss sich an gesetzliche Vorgaben halten. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Bio-Sortiment im Einzelhandel rechtssicher gestalten – von der Kennzeichnung über die Dokumentation bis zur Werbung.

Bio-Produkte sind gefragt. 17 Milliarden Euro Umsatz wurden im Jahr 2024 mit ökologisch hergestellten Produkten erzielt. Für den Lebensmitteleinzelhandel (LEH), wo Bio eine immer größere Rolle spielt, bedeutet das: Wer Bio anbietet, muss sich an gesetzliche Vorgaben halten. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Bio-Sortiment im Einzelhandel rechtssicher gestalten – von der Kennzeichnung über die Dokumentation bis zur Werbung.

Grundlagen: Was die EU-Bio-Verordnung vorschreibt

Alle Bio-Produkte im Einzelhandel unterliegen der EU-Bio-Verordnung. Sie legt fest, wie der Handel mit Bio-Waren kontrolliert und dokumentiert werden muss. Für Ihren Markt gelten daher folgende Pflichten:

  • Anmeldung bei einer zugelassenen Öko-Kontrollstelle
  • Jährliche Kontrolle Ihres Betriebs
  • Dokumentation aller Bio-Wareneingänge
  • Korrekte Kennzeichnung aller Bio-Produkte am Verkaufsort
  • Strikte Trennung bei der Lagerung von Bio- und konventioneller Ware

Praxistipp: Legen Sie einen zentralen Bio-Ordner an, in dem Sie alle Unterlagen – von der Kontrollstellenanmeldung bis zu den Lieferscheinen – gesammelt ablegen. Das erleichtert die Nachvollziehbarkeit bei Kontrollen.

Bio-Kennzeichnung: So erfüllen Sie die Vorgaben im LEH

Eine korrekte Kennzeichnung von Bio-Produkten ist entscheidend, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen. Je nach Art der Ware unterscheiden sich die Pflichten leicht.

  • Verpackte Bio-Produkte: Das EU-Bio-Logo muss gut sichtbar auf der Verpackung stehen. Die Kontrollstellennummer ist Pflichtangabe. Im Produktnamen muss „Bio“ oder „Öko“ enthalten sein.
  • Lose Bio-Produkte: Eine klare Trennung von konventioneller Ware ist erforderlich. Auf dem Preisschild muss ein Hinweis auf „Bio“ stehen. Bei Frischeprodukten ist die Herkunft anzugeben. Auch hier: die Kontrollstellennummer Ihres Marktes nicht vergessen.

Praxistipp: Verwenden Sie farblich abgesetzte Preisschilder für Bio-Produkte. Das sorgt für Transparenz und erleichtert die Orientierung im Regal – für die Kundschaft ebenso wie für Ihr Team.

Bio-Dokumentation: So behalten Sie den Überblick

Wer im LEH Bio-Produkte anbietet, ist zur lückenlosen Dokumentation verpflichtet. Diese Unterlagen müssen Sie regelmäßig führen und aufbewahren:

  • Wareneingangskontrollen mit Datum und Ergebnis
  • Bio-Zertifikate der Lieferanten
  • Reklamationsprotokolle
  • Bestandslisten und Reinigungsnachweise

Praxistipp: Richten Sie eine eigene Bio-Wareneingangskontrolle ein. Benennen Sie eine verantwortliche Person, die regelmäßig prüft, ob alle Dokumente vollständig sind – so sichern Sie Ihre Bio-Zertifizierung dauerhaft ab.

Bio-Werbung im Einzelhandel: Diese Formulierungen sind erlaubt

Bei der Werbung mit Bio-Produkten ist Vorsicht geboten. Nur bestimmte Aussagen sind rechtlich zulässig.

Erlaubt ist beispielsweise:

  • „Bio-Qualität zum günstigen Preis“
  • „Aus kontrolliert biologischem Anbau“
  • „Kontrolliert biologisch produziert“

Verboten ist hingegen:

  • Verwendung von „Bio“ bei nicht zertifizierten Produkten
  • Aussagen wie „gesünder als konventionell“
  • Begriffe wie „rückstandsfrei“ oder „ohne Chemie“

Praxistipp: Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie Ihre Bio-Werbeaussagen von der Kontrollstelle prüfen. So vermeiden Sie Abmahnungen und schützen Ihr Marken-Image.

Typische Fehler im Bio-Sortiment vermeiden

Fehler passieren oft dort, wo Bio und konventionell nebeneinander angeboten werden oder bei der Kennzeichnung Unklarheiten entstehen:

  • Parallelsortiment: Bio- und konventionelle Ware räumlich trennen, Verwechslungsgefahr ausschließen, separate Lagerbereiche einrichten
  • Kennzeichnung: Vollständige Bio-Deklaration sicherstellen, Kontrollstellennummer korrekt angeben, Rückverfolgbarkeit garantieren
  • Werbung: Keine irreführenden Aussagen, keine Gesundheitsversprechen, keine unzulässigen Preisvergleiche

Praxistipp: Überprüfen Sie Ihre Bio-Kennzeichnung und Werbematerialien regelmäßig. Schon kleine Änderungen im Sortiment können Anpassungen notwendig machen.

Fazit: Rechtssicherheit stärkt das Vertrauen der Kundschaft

Ein rechtssicher geführtes Bio-Sortiment schafft Vertrauen, fördert den Absatz und schützt vor Bußgeldern.
Wer die EU-Bio-Verordnung konsequent umsetzt, beweist Verantwortung – gegenüber der Kundschaft, Lieferanten und der Umwelt. So positionieren Sie sich als glaubwürdiger Anbieter im stetig wachsenden Markt für Bio-Produkte im Lebensmitteleinzelhandel.

Lesen Sie hier Teil 1 des BioHandel Praxis-Guides:

BioHandel Praxis-Guide: Teil 1

Erfolgreiches Bio-Sortiment: So setzen Sie Bio-Siegel gezielt im Verkauf ein

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