Nach der Umsatzsteuersatzänderung folgen die Umsatzsteuersonderprüfungen. Die sind spontan und erstrecken sich meistens über einen kurzen Zeitraum von zum Beispiel nur drei Monaten. Stellt der Betriebsprüfer fest, dass etwas im Argen ist, kann und wird er die Prüfung ausweiten. Es liegt nahe, dass nun besonders die Kassenführung in den Mittelpunkt rückt. Ist die Kassenführung nicht korrekt, kann dies zum Verwerfen einer ordnungsmäßigen Buchführung führen. Folge sind Hinzuschätzungen mit entsprechenden Steuernachzahlungen.
Die häufigsten Fehler
Abzug eines Rabattes / Bonus als Zahlungsmittel
Falsch: Ein(e) Rabattgutschein/Bonuseinlösung wird innerhalb des Kassenbons als Zahlungsmittel abgezogen. Dies bedeutet, die Nettosumme, der Umsatzsteuerbetrag und der Bruttobetrag sind nicht um den Nachlass reduziert. Der Nachlass reduziert nur den zu zahlenden Betrag.
Folge: Die zu hoch ausgewiesene Umsatzsteuer ist trotzdem an das Finanzamt abzuführen, unabhängig davon, dass Sie dieses Geld nicht bekommen haben.
Richtig: Ein(e) Rabattgutschein/Bonuseinlösung wird innerhalb des Kassenbons als Reduzierung des Kaufpreises abgezogen. Dies bedeutet, die Nettosumme, der Umsatzsteuerbetrag und der Bruttobetrag sind um den Nachlass reduziert.
Gutschein beim Verkauf im Umsatz erfassen
Falsch: Den Verkauf des Gutscheins direkt im Umsatz zu erfassen.
Folge: Kann keine korrekte Gutscheindokumentation nachgewiesen werden, kann es sein, dass neben den bereits erfassten Umsätzen beim Gutscheinverkauf auch noch einmal die Einlösung vom Finanzamt der Umsatzsteuerpflicht unterworfen wird.
Richtig: Den Verkauf so zu kassieren, dass keine Umsatzsteuer abgeführt wird und die Gutscheine so in der Kasse geführt werden, dass sowohl Verkauf als auch Einlösung jeweils über ein Gutscheinkonto erfasst werden. Erst die Einlösung des Gutscheins löst Umsatzsteuer aus.
Vergessen Sie das tägliche Zählen samt unterschriebenem Zählprotokoll nicht!
Kassensturzfähigkeit
Falsch: Ein Kassenanfangsbestand beginnt automatisch immer wieder jeden Tag mit einem willkürlich gewählten Bestand.
Folge: Die Nichteinhaltung führt zu einer nicht ordnungsgemäßen Kassenführung, die wiederum Hinzuschätzungen zur Folge hat.
Richtig: Der rechnerische Kassenbestand ergibt sich aus den Sollwerten (Barumsätze abzgl. Auszahlungen zzgl. Einzahlungen). Diesem Bestand wird der Zählbestand gegenübergestellt. Dieser wird auch in der Kasse erfasst. Die Kasse startet am Morgen immer mit dem tatsächlich ermittelten und in der Kasse erfassten Bestand. Wird Geld herausgenommen und zur Bank gebracht, dann ist dies ebenfalls in der Kasse zu erfassen!
Prisca Wende
Steuerberaterin
www.moertl-wende.de
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