Für elektrische Lastenräder, die zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt werden, kann – unter bestimmten Bedingungen (Ergebnis 2020 < 200.000 Euro) – bereits im Vorfeld ein sogenannter Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 50 Prozent der Anschaffungskosten steuermindernd geltend gemacht werden. Nach Anschaffung ist dann eine weitere Sonderabschreibung (unabhängig von Ihrem Betriebsergebnis) auf den Restwert zusätzlich in Höhe von 50 Prozent möglich.
Beispiel: Sie planen die Anschaffung eines elektrischen Lastenrads im zweiten Halbjahr 2021. Dies ist Ihnen bereits bei Erstellung Ihres Jahresabschlusses 2020 bekannt. Die voraussichtlichen Anschaffungskosten belaufen sich auf 5.000 Euro. Die zeitnahe Steuerreduzierung ermittelt sich wie folgt.
2020: Bildung eines Investitionsbetrags in Höhe von 2.500 Euro (= 50 % der Anschaffungskosten) Steuerersparnis: 2.500 Euro x 44 Prozent (bei hohem Betriebsergebnis) = 1.100 Euro Steuerreduzierung
2021: Sonderabschreibung für elektronische Lastenräder – Restwert 2.500 Euro x 50 Prozent Sonderabschreibung x 44 Prozent Steuern = 550 Euro Steuerreduzierung
Summe der Steuerreduzierung in 2020 und 2021: 1.650 Euro
Daneben kann auch noch die übliche anteilige Abschreibung in Höhe von 10 Prozent pro Jahr anteilig je nach Anschaffungszeitpunkt geltend gemacht werden.
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