Wie sieht die staatliche Förderung aus? Singles können maximal 23.808 Euro pro Jahr in einen Rürup-Vertrag einzahlen, Verheiratete 47.616 Euro. Diese Beiträge können als Sonderausgabe im Jahr 2018 zu 86 Prozent abgezogen werden und verringern so das zu versteuernde Einkommen.
Bis zum Jahr 2025 erhöht sich die Absetzbarkeit kontinuierlich jährlich um zwei auf bis zu 100 Prozent. Die Auszahlung der eigentlichen Rente ist im Gegenzug mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Je später die Rente ausgezahlt wird, umso höher ist der steuerpflichtige Anteil.
Bei Rentenbeginn im Jahr 2019 beträgt der Besteuerungsanteil 78 Prozent. Der Anteil steigt auch hier jährlich um zwei Prozent, so dass der Besteuerungsanteil im Jahr 2040 bei 100 Prozent liegt. Der einmal gewährte steuerfreie Anteil bleibt lebenslang gleich.
Besonderheiten der Rürup-Rente:
- priv. Leibrentenversicherung[nbsp] (ohne Kapitalwahlrecht)
- darf nicht vor dem 62. Lebensjahr ausbezahlt werden
- Ansprüche nicht beleihbar
- Ansprüche nicht übertragbar
- Ansprüche nicht vererbbar
Vorteile der Rürup-Rente
- flexibel in Ansparphase, weil keine Mindestbeiträge
- monatliche, viertel- oder halbjährliche sowie jährliche Einzahlungen möglich; auch Einmalbeiträge und Zuzahlungen
- kann beinahe in jedem Alter abgeschlossen werden
- Hartz-IV- u. insolvenzsicher
Lohnt sich die Rürup-Rente für Selbstständige?
Einflussfaktoren auf die Rendite der Rürup-Rente:
- individuelle Lebenserwartung
- Steuersatz vor Rentenbeginn
- Steuersatz nach Rentenbeginn
- Anlageerfolge des Anbieters
Prisca Wende
Steuerberaterin
www.moertl-wende.de
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